Freitag, 13. April 2012

Stuttgarter OB muss bei S21 die Interessen des Vertragspartners Stuttgart vertreten

Wenn man die Äußerungen der bisher auf der Matte stehenden Kandidaten und Kandidatinnen für den/die nächste OB in Stuttgart so anhört, könnte man glauben, dass das Wissen um das Projekt Stuttgart 21 und dessen besondere Finanzierung praktisch in Vergessenheit geraten ist.

Wie sonst ist es zu erklären, dass weder Fritz Kuhn (GRÜNE), noch Bettina Wilhelm (für die SPD), noch Sebastian Turner (für die CDU und die Freien Wähler) die wichtigste Aufgabe eines zukünftigen OB in Stuttgart in den Vordergrund rücken? Und diese wichtigste Aufgabe lautet, dass der/die OB die Interessen des Vertragspartners Stuttgart beim Projekt Stuttgart 21 vertreten muss.



Die Interessen des Vertragspartners Stuttgart sind ganz andere als die Interessen des Vertragspartners Baden-Württemberg. Von daher ist es Volksverdummung, wenn sich die Äußerungen der OB-Kandidaten zu Stuttgart 21 allein darauf beziehen, dass die vom Land BW durchgeführte Volksabstimmung zu S21 zu respektieren ist und dass man als OB darüber hinaus keine weiteren Aktionen starten wird, um S21 zu beenden.

Wagen wir einmal einen Vergleich. Nehmen wir an, drei Familien tun sich zusammen, um gemeinsam ein Mehrfamilienhaus zu bauen. Sie schließen hierzu einen Vertrag ab. Irgendwann gibt es bei einer der drei Familien Bedenken, ob der Hausbau sinnvoll ist oder ob er nicht in einem Fiasko enden würde. Darauf tagt in dieser Familie der Familienrat. Der Familienrat beschließt nun mit knapper Mehrheit, dass am Hausbau festgehalten werden soll. Denn unter anderem werden im Falle des Ausstiegs hohe Schadensersatzforderungen vermutet. Einige Zeit später gibt es auch in der zweiten der drei Familien Bedenken bezüglich des Hausbaus. Man befürchtet dort, dass die für diese Familie im Mehrfamilienhaus vorgesehene Wohnung doch zu klein wird. Die Bedenken in der zweiten Familie werden jedoch vom Familienoberhaupt beiseite gewischt mit dem Argument, in der anderen Familie habe doch bereits der Familienrat getagt und den Weiterbau beschlossen. Da wäre es doch nicht nötig, dass man sich jetzt in der zweiten Familie noch einmal mit dem Thema befasst.

Bei diesem Beispiel wird schnell klar, dass die Argumentation des Familienoberhaupts der zweiten Familie falsch ist. Denn die Interessen der zweiten Familie werden doch in keinster Weise durch den Familienrat der ersten Familie vertreten. Ob der Hausbau für die zweite Familie gut oder schlecht ist, ob man dabeibleiben oder aussteigen soll, muss die zweite Familie schon selbst entscheiden.

Schlagen wir nun die Brücke zurück zu Stuttgart 21. Die Finanzierung von Stuttgart 21 ist eine absolute Ausnahmefinanzierung bei den Verkehrsprojekten in Deutschland. Und diese Finanzierung entspricht der Art und Weise, wie das Mehrfamilienhaus finanziert werden soll, nämlich durch verschiedene Partner, die hierzu einen Vertrag abgeschlossen haben.

Stuttgart 21 ist kein Verkehrsprojekt des Bundes, wie zum Beispiel eine Bundesautobahn. Stuttgart 21 ist auch kein Verkehrsprojekt des Landes wie zum Beispiel eine Landesstraße. Stuttgart 21 ist erst recht nicht ein Verkehrsprojekt der Landeshauptstadt Stuttgart, das diese eigenwirtschaftlich oder mit Zuschüssen von Bund und Land nach dem Entflechtungsgesetz (früher: Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) finanziert. Und Stuttgart 21 ist nicht einmal ein Verkehrsprojekt der Bahn, das diese mit Eigenmitteln und mit Investitionszuschüssen des Bundes oder mit Zuschüssen nach dem Entflechtungsgesetz baut.

All dies ist Stuttgart 21 nicht. Denn Stuttgart 21 könnte nie gebaut werden, würde sich nie rechnen, wäre dieses Projekt ein Verkehrsprojekt wie oben beschrieben. Weil bestimmte Kreise aber partout dieses Projekt wollten, musste man sich etwas anderes einfallen lassen. Man kam auf die Idee, dass Stuttgart 21 einfach von verschiedenen Partnern, konkret vom Land BW, vom Bund, von der Landeshauptstadt Stuttgart, von der Region Stuttgart, von der Bahn und vom Flughafen Stuttgart gemeinsam finanziert werden soll. Hierzu schloss man einen Vertrag mit allen Partnern ab.

Aus Sicht des obersten Repräsentanten des Vertragspartners Landeshauptstadt Stuttgart gibt es eine Vielzahl von Sachverhalten in Bezug auf den Vertrag zu Stuttgart 21 zu klären. Und eine Klärung dieser Sachverhalte hat überhaupt nichts mit der vom Land BW abgehaltenen Volksabstimmung zu S21 zu tun.

Der Vertragspartner Baden-Württemberg hat über seinen Finanzierungsanteil eine Volksabstimmung abhalten lassen. Das hat BW gemacht, weil die beiden Koalitionspartner der Landesregierung uneins über S21 waren und weil einer der beiden Koalitionspartner, die SPD, zu S21 gespalten war. Aber was für ein Fehler wäre es, wenn jetzt einer der anderen Vertragspartner von S21 sein Tun und Lassen mit dieser Volksabstimmung und deren Ausgang begründen würde!

Der Vertragspartner Stuttgart ist mit riesigen Summen zu Stuttgart 21 vertreten. Dazu gehören ja nicht nur die direkten Zuwendungen in Höhe von 238 Mio. Euro. Dazu gehört auch der Kauf aller Bahngrundstücke mit Ausnahme des A1-Gebiets und der Erlass von Zinsen, weil diese Grundstücke frühestens 20 Jahre nach dem Kauf einen Wert haben werden. Das summiert sich auf weitere ca. 700 Mio Euro. Schließlich ist die Stadt auch mit eigenem Personal und mit dem Personal von Eigenbetrieben (zum Beispiel SSB) mit weiteren Millionenaufwendungen bei S21 vertreten. Nicht zuletzt leiden die Bürger von Stuttgart am meisten unter dem Bau (Randbemerkung: wie auch unter dem späteren Betrieb) von S21.

Vor diesem Hintergrund ist es die Aufgabe des obersten Repräsentaten des Vertragspartners Stuttgart, das finanzielle Engagement dieses Vertragspartners ständig zu prüfen und ggf. zu korrigieren.

Hier ein Beispiel für den aktuellen Prüfungsbedarf:
Es besteht eine Wahrscheinlichkeit, dass der bestehende Kopfbahnhof mit seinen Zulaufstrecken nicht vollständig stillgelegt werden kann. Denn ein Netzwerk von Privatbahnen will gegen die Stilllegung klagen und den Weiterbetrieb erzwingen. Zweitens wird der geplante Tiefbahnhof nach mehreren jetzt vorliegenden Untersuchungen nicht leistungsfähig genug sein. Damit ist auch aus Leistungsgründen der Weiterbetrieb des Kopfbahnhofs erforderlich. Wenn aber der Weiterbetrieb des Kopfbahnhofs einschließlich der Zulaufstrecken auch nur in Teilen erforderlich wird, wird der Kauf der Bahngrundstücke durch Stuttgart ungültig. Denn diese Grundstücke stehen dann gar nicht zum Verkauf. Dann wird jedoch auch der Vertrag zu S21 ungültig. Dann muss der Vertragspartner Stuttgart aus dem Vertrag aussteigen bzw. die Ungültigkeit des Vertrags erklären und die bisher geleisteten Zahlungen einschließlich der Zinsen zurückfordern.

Aber außer diesem monetären Thema gibt es noch jede Menge weiterer Sachverhalte, die der oberste Repräsentant des Vertragspartners Stuttgart zu prüfen hat. Beispiele gefällig?
  • Wenn wegen der mangelnden Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21 die Stadt noch mehr in den deutschen und europäischen Verkehrsschatten gerät, muss der Stuttgarter OB im Interesse der Stadt aus den Verträgen aussteigen.
  • Wenn wegen der städtebaulichen Lachnummer von Stuttgart 21 (100 mal 400 Meter breite Wüstenfläche in der Innenstadt, bis zu 10 Meter hoher Wall durch die Innenstadt, Schaffung einer neuen Rückseitensituation in der Innenstadt ohne Option einer Innenstadterweiterung) die Stadt immer mehr gegenüber München und Frankfurt/Main zurückfällt, muss der Stuttgarter OB im Interesse der Stadt aus den Verträgen aussteigen.
  • Wenn die S-Bahn wegen Stuttgart 21 immer mehr zum Engpass und Nadelöhr mit zunehmenden Verspätungen wird, muss der Stuttgarter OB im Interesse von Stuttgart aus den Verträgen aussteigen.
  • Wenn die Stadtbahn wegen Stuttgart 21 für alle Zeiten auf ihrem strukturell ungünstigen Innenstadtnetz mit nur zwei Stammstrecken (alle anderen vergleichbaren Städte haben drei Stammstrecken) sitzen bleibt, muss der Stuttgarter OB im Interesse von Stuttgart aus den Verträgen aussteigen.
Und diese Liste ließe sich noch lange fortführen.

Tragisch bei der ganzen Sache ist, dass zwei der drei bisher bekannten OB-Kandidaten gegen Stuttgart 21 sind (Fritz Kuhn und Bettina Wilhelm). Aber sie haben sich vom offiziellen Politikersprech einlullen lassen und schieben jetzt die Volksabstimmung des Landes vor, weswegen sie nichts mehr gegen Stuttgart 21 unternehmen könnten.

Oder haben die Kandidaten vielleicht etwas verwechselt? Denken die etwa, sie kandidieren für die Nachfolge Kretschmanns?

Aber Spaß beiseite. Jeder Kandidat für den Stuttgarter OB ist daran zu messen, was er/sie gewillt ist, gegen S21 zu unternehmen. Und keiner sollte sich herausreden können, dass entweder nichts unternommen werden könne oder dass ihm/ihr wegen der Volksabstimmung des Landes die Hände gebunden sind. Es muss alles darangesetzt werden, dass die OB-Wahl in Stuttgart nicht zu einer Beleidigung der Demokratie wird und die Hälfte aller Stuttgarter niemand haben, den sie wählen können.        
                     


   

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