Das Bundesverkehrsministerium informiert auf seiner Website kompakt und nachvollziehbar über den weiteren Schienenwegeausbau in Deutschland.
Wichtig sind die beiden folgenden Sätze. "Priorität bei der Umsetzung des Bedarfsplans Schiene besitzen die laufenden Vorhaben, die den überwiegenden Teil der verfügbaren Haushaltsmittel der nächsten Jahre binden. Aufgrund der hohen Mittelbindung durch die laufenden Vorhaben ist der finanzielle Spielraum für neue Vorhaben in den nächsten Jahren bereits weitgehend ausgeschöpft."
Die für ein Funktionieren von Stuttgart 21 erforderlichen neuen, zusätzlichen Vorhaben "Nordzulauftunnel" und "Gäubahntunnel" sind somit in absehbarer Zeit nicht zu finanzieren. Anders verhält es sich beim Ergänzungsbahnhof im Stuttgarter Hauptbahnhof. Diese Maßnahme wird durch das Land BW gebaut, das hierzu beachtliche Zuschüsse gemäß dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz erhalten kann.
Das Bundesverkehrsministerium listet die finanziell bedeutsamsten, laufenden Maßnahmen auf, sowie die hierfür ab 2021ff noch anfallenden Kosten:
ABS/NBS Karlsruhe – Basel | 7,5 Mrd. EUR |
Rhein-Ruhr-Express | 2,4 Mrd. EUR |
NBS/ABS Nürnberg – Ebensfeld – Erfurt (VDE 8.1) | 2,1 Mrd. EUR |
Hinterlandanbindung Fehmarnbelt | 1,7 Mrd. EUR |
ABS Emmerich – Oberhausen (dreigleisiger Ausbau) | 1,0 Mrd. EUR |
Das ergibt dann eine Summe für allein diese Projekte von 14,7 Euro. Demgegenüber steht gemäß Bundesverkehrsministerium eine aktuelle Finanzlinie für Bahnausbauprojekte des Bundes von 1,6 Mrd. Euro pro Jahr. Diese Finanzlinie soll bis 2023 auf 2,0 Mrd. Euro steigen.
Nimmt man nun 1,6 Mrd. Euro pro Jahr an, ergibt sich ein Zeitbedarf allein für die wichtigsten Projekte von 9,2 Jahre.
Dem folgen dann zahlreiche weitere Projekte, die ebenfalls wichtiger als die Stuttgarter Projekte Nordzulauftunnel und Gäubahntunnel sind.
Dann gibt es auch ein Ausbauprogramm für wichtige Knoten, zu denen Stuttgart nicht gehört (Berlin, Frankfurt am Main, Halle/Leipzig, Hamburg, Köln und Magdeburg).
Last but not least gilt es auch noch abzuwarten, ob das Verwaltungsgericht Stuttgart im Streit um die Stuttgart 21-Mehrkosten in seinem Urteil auch dem Bund und/oder der Bahn die Übernahme von Teilen der Mehrkosten oder gar die gesamten Mehrkosten aufbürdet. Diese Summe wäre dann ebenfalls noch mit den 1,6 bzw. 2,0 Mrd. Euro des Bundes für Schienenprojekte pro Jahr zu finanzieren.
in dem ein ergänzender Kopfbahnhof im Stuttgarter Hauptbahnhof mit ca. 10 Gleisen zur Verfügung steht,
in dem die Gäubahn auf ihren eigenen Bestandsgleisen (Panoramastrecke) zum Ergänzungsbahnhof im Stuttgarter Hauptbahnhof fährt,
und in dem das dringend benötigte fünfte und sechste Gleis der Zufahrt Zuffenhausen neben die bestehenden Gleise gelegt wird.