Geschätzte 90 Prozent der Verkehrsnachfrage im Verlauf der Gäubahn werden durch den Regionalverkehr abgedeckt. Für den Regionalverkehr bei der Gäubahn ist jedoch das Land BW zuständig. Deshalb läuft ohne BW bei der Gäubahn gar nichts.
Allem Augenschein nach hat Staatssekretär Bilger vom Bundesverkehrsministerium diesen wichtigen Umstand nicht beachtet. Nach allem was wir wissen hat Bilger sein Ausbaukonzept für die Gäubahn nicht mit dem Land BW abgestimmt.
Das Land ist für die Bestellung des Regionalverkehrs zuständig. Das Land legt darüber hinaus fest, welche Fahrzeuge im Regionalverkehr der Gäubahn eingesetzt werden sollen. Das Land legt den Fahrplan für den Regionalverkehr fest. Das Land legt die Taktfolge fest. Das Land legt fest, an welchen Knotenpunkten der Regionalverkehr am Rendezvous im Rahmen des Integralen Taktfahrplans teilnimmt. Schließlich vergibt das Land nach einer Ausschreibung die Regionalverkehrsleistungen an einen Bieter.
Erst wenn alle diese Festlegungen für 90 Prozent des Verkehrsaufkommens im Verlauf der Gäubahn getroffen worden sind, kann man daraus Ausbaumaßnahmen an der Strecke ableiten. Dann steht zum Beispiel fest, an welchen Stellen sich die Züge begegnen. Dann muss dort die Zweigleisigkeit geplant werden. Dann steht auch fest, welche Systemknotenpunkte es gibt (z.B. Singen (Hohentwiel) und Stuttgart-Hauptbahnhof). Dann steht fest, um wieviele Minuten die Züge zwischen den Systemknotenpunkten beschleunigt werden müssen, damit sich die Züge aus Richtung und Gegenrichtung in diesen Knotenpunkten begegnen. Dann kann man daran gehen, die für die ermittelte Fahrzeitreduzierung erforderlichen Ausbaumaßnahmen an der Strecke zu planen.