Die von der EU zu fördernde Neubaustrecke Wendlingen-Ulm (NBS) ist für den Güterverkehr weitgehend untauglich. Das stellt die EU-Kommission gemäß einer Pressemitteilung des Grünen Europaabgeordneten Michael Cramer vom 05. April 2013 fest.
Damit aber ist die EU aufgerufen, die Förderung der Projekte Stuttgart 21 und NBS Wendlingen-Ulm zu überprüfen und ggf. rückgängig zu machen. In einem zweiten Schritt muss sich die EU mit Deutschland zusammensetzen, um eine Lösung für den Ausbau des Bahnknotens Stuttgart und des Bahnkorridors Stuttgart-Ulm zu erarbeiten, die im Einklang mit den EU-Zielen und den Zielen der transeuropäischen Verkehrsnetze (Magistralen) steht.
Wir wollen im heutigen Post in diesem Blog einmal etwas näher auf die Rolle eingehen, die die EU-Verwaltung bei europäischen Projekten konkret spielt bzw. nicht spielt. Es gibt ja diesbezüglich zwei Varianten. Entweder die EU kümmert sich darum, dass bei europäischen Projekten in allen Mitgliedsstaaten übereinstimmende und zueinander passende Lösungen umgesetzt werden. Oder die EU beschränkt sich darauf, den bloßen Verwalter zu spielen, indem sie die Vorschläge der Mitgliedsstaaten sammelt, archiviert und statistischen Verfahren unterzieht.
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Sonntag, 7. April 2013
Samstag, 9. März 2013
EU spricht sich indirekt für den etapierbaren Ausbau des Bahnkorridors Stuttgart-Ulm an Stelle der NBS aus
Was im Sach- und Faktencheck zu Stuttgart 21 unter Heiner Geißler bereits für ein Millionenpublikum sichtbar wurde und was in diesem Blog bereits in unzähligen Artikeln beschrieben wurde, hat jetzt auch die EU-Kommission bestätigt.
In einer Antwort auf eine Anfrage des Grünen-Europaabgeordneten Cramer stellt die EU-Kommission fest, dass die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm (NBS) für den Güterverkehr ungeeignet ist. Die Zukunft des Güterverkehrs und dessen Wirtschaftlichkeit liegt nach Auffassung der EU nicht in den ominösen Leichtgüterzügen, die unter anderem im Sach- und Faktencheck für die NBS immer wieder zur Sprache kamen, sondern in sehr langen Güterzügen (über 700 Meter) mit denen die Vorteile des Systems Bahn am besten genutzt werden können.
In einer Antwort auf eine Anfrage des Grünen-Europaabgeordneten Cramer stellt die EU-Kommission fest, dass die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm (NBS) für den Güterverkehr ungeeignet ist. Die Zukunft des Güterverkehrs und dessen Wirtschaftlichkeit liegt nach Auffassung der EU nicht in den ominösen Leichtgüterzügen, die unter anderem im Sach- und Faktencheck für die NBS immer wieder zur Sprache kamen, sondern in sehr langen Güterzügen (über 700 Meter) mit denen die Vorteile des Systems Bahn am besten genutzt werden können.
Dienstag, 18. Dezember 2012
EU zieht falsche Begründung für S21-Förderung bisher nur teilweise zurück
Die Europäische Union hat jetzt die Begründung für ihre Förderung von Stuttgart 21 teilweise zurückgezogen und umstrukturiert. Ob dies wegen der von zahlreichen Bürgern initiierten Untersuchungen des europäischen Amts für Korruptionsbekämpfung der EU erfolgt ist, ist zur Zeit noch nicht bekannt.
Die Einwirkungen auf die EU in Bezug auf die Förderung von Stuttgart 21 laufen ja über zwei Ebenen, einmal über die EU-Kommission direkt und einmal über das europäische Amt für Betrugsbekämpung (OLAF). Realistischerweise muss man einräumen, dass man sich von der EU-Kommission diesbezüglich nicht allzu viel erhoffen darf. Denn obwohl EU-Kommissar Günther Oettinger nicht für das Thema Verkehr in der EU zuständig ist, ist er doch Mitglied der EU-Kommission und wirkt möglicherweise diesbezüglich auf den zuständigen EU-Kommissar ein.
Trotz der inzwischen erfolgten Änderung ist die Begründung der EU für die Förderung von Stuttgart 21 weiterhin falsch. Das Thema ist somit noch längst nicht erledigt. Hoffnungen kann man nach wie vor auf das europäische Amt für Betrugsbekämpfung setzen. Dieses Amt muss unabhängig arbeiten und darf sich von den zuständigen Regierungen der Mitglieddsstaaten nicht beeinflussen lassen.
Die Einwirkungen auf die EU in Bezug auf die Förderung von Stuttgart 21 laufen ja über zwei Ebenen, einmal über die EU-Kommission direkt und einmal über das europäische Amt für Betrugsbekämpung (OLAF). Realistischerweise muss man einräumen, dass man sich von der EU-Kommission diesbezüglich nicht allzu viel erhoffen darf. Denn obwohl EU-Kommissar Günther Oettinger nicht für das Thema Verkehr in der EU zuständig ist, ist er doch Mitglied der EU-Kommission und wirkt möglicherweise diesbezüglich auf den zuständigen EU-Kommissar ein.
Trotz der inzwischen erfolgten Änderung ist die Begründung der EU für die Förderung von Stuttgart 21 weiterhin falsch. Das Thema ist somit noch längst nicht erledigt. Hoffnungen kann man nach wie vor auf das europäische Amt für Betrugsbekämpfung setzen. Dieses Amt muss unabhängig arbeiten und darf sich von den zuständigen Regierungen der Mitglieddsstaaten nicht beeinflussen lassen.
Dienstag, 27. November 2012
Europa-Grüne stellen Anfrage an EU-Kommission wegen fragwürdiger S21-Finanzierung
Die Fraktion der Grünen im Europäischen Parlament hat vor wenigen Tagen eine kleine Anfrage an die Europäische Kommission wegen der Kofinanzierung von Stuttgart 21 durch die EU gestellt. Das haben mir auf meine Anfrage jetzt die Grünen-Parlamentarier Heide Rühle und Michael Cramer mitgeteilt.
Michael Cramer ist verkehrspolitischer Sprecher der Europafraktion Die Grünen. Heide Rühle ist unter anderem stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für regionale Entwicklung des Europaparlaments.
Hintergrund der Anfrage der Grünen ist die erst vor kurzem veröffentlichte Begründung der EU für ihre geplante Kofinanzierung von Stuttgart 21 im Rahmen von über 140 Millionen Euro. Die EU begründet ihre Kofinanzierung mit einer doppelt so hohen Leistungsfähigkeit des Stuttgart 21-Tiefbahnhofs gegenüber dem bestehenden Kopfbahnhof und mit signifikanten Fahrzeitgewinnen durch Stuttgart 21 für die Magistrale Paris-Bratislava. Beide Argumente treffen nicht einmal in Ansätzen zu. Sie verkehren sich teilweise sogar in ihr Gegenteil (siehe auch den Post vom 26.10.2012 in diesem Blog).
Michael Cramer ist verkehrspolitischer Sprecher der Europafraktion Die Grünen. Heide Rühle ist unter anderem stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für regionale Entwicklung des Europaparlaments.
Hintergrund der Anfrage der Grünen ist die erst vor kurzem veröffentlichte Begründung der EU für ihre geplante Kofinanzierung von Stuttgart 21 im Rahmen von über 140 Millionen Euro. Die EU begründet ihre Kofinanzierung mit einer doppelt so hohen Leistungsfähigkeit des Stuttgart 21-Tiefbahnhofs gegenüber dem bestehenden Kopfbahnhof und mit signifikanten Fahrzeitgewinnen durch Stuttgart 21 für die Magistrale Paris-Bratislava. Beide Argumente treffen nicht einmal in Ansätzen zu. Sie verkehren sich teilweise sogar in ihr Gegenteil (siehe auch den Post vom 26.10.2012 in diesem Blog).
Freitag, 26. Oktober 2012
EU muss Gelder für Stuttgart 21 wegen falscher Angaben zum Projekt zurückziehen
Mit 114.470.000 Euro will die EU das Projekt Stuttgart 21 fördern. Diese Fördermittel sind jedoch auf Grund falscher Angaben zum Projekt Stuttgart 21 beschlossen und eingeplant worden und müssen somit jetzt zurückgezogen werden. Die Fördermittel der EU gründen sich auf Behauptungen zur Leistungsfähigkeit und zu den Fahrzeiten von Stuttgart 21, die sich inzwischen allesamt als falsch erwiesen haben.
Die EU fördert den Aufbau der sogenannten Transeuropäischen Netze (TEN). Zu diesen Netzen gehören als Unterkapitel auch Netze des Transports (TEN-T). Innerhalb der TEN-T gibt es 30 prioritäre Verkehrsprojekte (priority-projects), davon sind 18 Eisenbahnprojekte. Der Bahnkorridor Paris-Bratislava gehört zu diesen 18 Projekten. Er trägt die Nummer 17 (PP 17, priority project 17). Stuttgart 21 wiederum wird als ein Teil des Bahnkorridors Paris-Bratislava betrachtet (Nummer 2007-DE-17200-P).
Die EU will Stuttgart 21 mit über 114 Mio Euro fördern. Sie betrachtet hierbei nicht das gesamte Vorhaben Stuttgart 21 als Teil der Europäischen Netze, sondern nur den für den Fernverkehr Paris-Bratislava erforderlichen Teil (Tunnel Feuerbach anteilig, anteiliger Bahnhofsteil, Fildertunnel anteilig, Strecke vom Fildertunnel bis Wendlingen anteilig). Für diesen Teil von Stuttgart 21 gibt die EU Kosten von 986,2 Mio Euro an. Der Förderbeitrag von über 114. Mio Euro ist somit gemäß der EU-Rechnung ein Förderanteil von 11,61 Prozent am Projekt.
Die EU fördert den Aufbau der sogenannten Transeuropäischen Netze (TEN). Zu diesen Netzen gehören als Unterkapitel auch Netze des Transports (TEN-T). Innerhalb der TEN-T gibt es 30 prioritäre Verkehrsprojekte (priority-projects), davon sind 18 Eisenbahnprojekte. Der Bahnkorridor Paris-Bratislava gehört zu diesen 18 Projekten. Er trägt die Nummer 17 (PP 17, priority project 17). Stuttgart 21 wiederum wird als ein Teil des Bahnkorridors Paris-Bratislava betrachtet (Nummer 2007-DE-17200-P).
Die EU will Stuttgart 21 mit über 114 Mio Euro fördern. Sie betrachtet hierbei nicht das gesamte Vorhaben Stuttgart 21 als Teil der Europäischen Netze, sondern nur den für den Fernverkehr Paris-Bratislava erforderlichen Teil (Tunnel Feuerbach anteilig, anteiliger Bahnhofsteil, Fildertunnel anteilig, Strecke vom Fildertunnel bis Wendlingen anteilig). Für diesen Teil von Stuttgart 21 gibt die EU Kosten von 986,2 Mio Euro an. Der Förderbeitrag von über 114. Mio Euro ist somit gemäß der EU-Rechnung ein Förderanteil von 11,61 Prozent am Projekt.
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