Dienstag, 27. März 2012

Bahnknotenpunkt Stuttgart-Vaihingen - nichts liegt näher

Auf den Fildern hat sich jetzt eine weitere Aktionsgemeinschaft gegründet, das Bündnis Filderbahnhof Vaihingen. Unterstützt wird das Bündnis von der Gruppe "Vaihinger für den Kopfbahnhof" sowie vom Verkehrsclub Deutschland VCD, Kreisverband Stuttgart e.V. Das Ziel des Bündnisses ist der Ausbau des Bahnhofs von Stuttgart-Vaihingen. Im Bahnhof Vaihingen sollen zukünftig auch die Regionalzüge der Gäubahn halten. Weitere Regionalzugverbindungen - gerade auch entlang der Autobahn A8 in Richtung Wendlingen und weiter nach Nürtingen-Tübingen sowie nach Plochingen-Göppingen - sind in der Zukunft nicht ausgeschlossen.

Freitag, 23. März 2012

Vom Leiden der Fahrgäste


Berechnet hat es wahrscheinlich noch niemand. Aber es ist wahrscheinlich, dass die Beeinträchtigungen für die Fahrgäste während der Bauzeit von Stuttgart 21 die Nutzen sogar übersteigen, die während einer 100jährigen Betriebszeit von Stuttgart 21 für die Fahrgäste entstehen. Deutlicher kann der ganze Widerspruch und der ganze Irrsinn, der im Projekt Stuttgart 21 steckt, nicht zum Ausdruck kommen.

Mittwoch, 21. März 2012

Stadtbahnlinie U12: die unfreiwillige Komik der SSB

Irgend etwas scheint nicht zu stimmen im Verhältnis zwischen der SSB (Stuttgarter Straßenbahnen AG) und der DB (Deutsche Bahn AG).

Dieser Tage ließ ein Vertreter der SSB verlauten, dass man den Tunnelvortrieb für den neuen Tunnel der Stadtbahn unter der Heilbronner Straße nicht der DB überlassen könne. Und als Begründung wird geliefert, dass dieser Tunnel die Qualität aufweisen müsse, die die Stuttgarter gewohnt sind.

Sonntag, 11. März 2012

Ausbau der Bahn auf den Fildern muss Autoverkehr reduzieren

Dies ist der vierte Post in diesem Blog zur geplanten Bürgerbeteiligung für den Abschnitt 1.3 von Stuttgart 21 auf den Fildern und beim Flughafen. Bisher ging es um die Bürgerbeteiligung als solche und die Gefahr, dass die Bürgerinnen und Bürger mit dieser sogenannten Bürgerbeteiligung ein weiteres Mal an der Nase herumgeführt werden.

Im zweiten Post zu diesem Thema wurde dann ein Pflichtenheft für den Bahnausbau auf den Fildern erstellt. Und es wurde klar, dass ein Bahnausbau auf den Fildern nur dann sinnvoll ist, wenn er sowohl mit als auch ohne das Kernprojekt von Stuttgart 21 umgesetzt werden kann. Denn es besteht eine unglaublich große Wahrscheinlichkeit, dass Stuttgart 21 bald gestoppt oder wenigstens nicht wie geplant fertigbebaut werden wird. Im dritten Post war dann ein Punkt aus dem Pflichtenheft, die Entlastung der S-Bahn-Stammstrecke im Stuttgarter Talkessel durch einen Bahnausbau auf den Fildern, das Thema. Im heutigen Post geht es um einen weiteren Punkt aus dem Pflichtenheft, die Entlastung des Straßennetzes und die Stornierung des geplanten achtspurigen Ausbaus der A8 als Folge des Bahnausbaus auf den Fildern.

Mittwoch, 7. März 2012

Kann die S-Bahn-Stammstrecke durch einen sinnvollen Bahnausbau auf den Fildern entlastet werden?

Dies ist nun bereits der dritte Post in diesem Blog zur bevorstehenden Bürgerbeteiligung zu Stuttgart 21 im Planfeststellungsabschnitt 1.3 auf den Fildern und beim Flughafen. In den beiden letzten Posts wurden die Anforderungen an einen Bahnausbau auf den Fildern formuliert. Zudem gab es einen Vorschlag für einen Bahnausbau, der sowohl mit als auch ohne Stuttgart 21 funktioniert.

Es wäre dringend angeraten, einen solchen Ausbauvorschlag für die Fildern bevorzugt zu untersuchen. Denn ein Ausbau auf den Fildern, der ausschließlich auf eine Fertigstellung des Kerns von Stuttgart 21 abzielt, kann sich ganz schnell zum Bumerang entwickeln. Bei einem Stopp von Stuttgart 21 bzw. bei einer unvollständigen Fertigstellung von Stuttgart 21 laufen die Fildern sonst Gefahr, auf einer Bauruine bzw. auf einer Funktionsruine sitzen zu bleiben.     

Im heutigen Post soll ein Punkt des im letzten Post formulierten Pflichtenhefts näher betrachtet werden. Dies ist der Punkt einer notwendigen Entlastung der S-Bahn-Stammstrecke in der Stuttgarter Innenstadt durch eine tangentiale, nicht über den Stuttgarter Talkessel führende Bahnverbindung auf den Fildern.

Sonntag, 4. März 2012

Pflichtenheft für den Bahnausbau auf den Fildern und beim Flughafen

Im letzten Post in diesem Blog ging es bereits um den Planfeststellungsabschnitt 1.3 von Stuttgart 21 und um die für diesen Abschnitt geplante Bürgerbeteiligung. Hierbei wurde klar, dass es bei der Ausgestaltung des Abschnitts 1.3 noch einen überraschend großen Spielraum gibt. Dieser Spielraum geht so weit, dass der Abschnitt 1.3 und jegliche Bahnausbauten auf den Fildern und beim Flughafen sogar so gebaut werden können, dass sie auch ohne die Fertigstellung des Kerns von Stuttgart 21 sinnvoll sind und einen eigenständigen Verkehrswert haben.

Voraussetzung dafür, dass es auf den Fildern vielleicht doch noch eine sinnvolle Planung gibt, ist allerdings, dass die geplante Bürgerbeteiligung zum Abschnitt 1.3 diesen Namen auch verdient. Die Bürgerbeteiligung muss deshalb vollständig offen sein. Die bei der Bürgerbeteiligung als am sinnvollsten erkannte Lösung muss in der Folge verbindlich geplant und gebaut werden.

Im letzten Post in diesem Blog wurde bereits eine Ausbaulösung für die Fildern und für den Flughafen skizziert. Hierzu gilt es nun, ein wenig mehr Systematik einzubringen. Bevor man einen detaillierten Ausbauvorschlag für die Fildern vorbringt, muss zunächst einmal das Pflichtenheft für den Bahnausbau auf den Fildern vorliegen. Somit machen wir jetzt nachträglich diesen eigentlich an erster Stelle stehenden Schritt. Die Frage lautet: Welche Anforderungen muss ein ausgebautes Bahnnetz auf den Fildern und beim Flughafen erfüllen?

Donnerstag, 1. März 2012

Wie kann vermieden werden, dass die Bürgerbeteiligung auf den Fildern zum neuen Desaster wird?

Die Landesregierung BW und die Bahn planen nun, im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens zum Bauabschnitt 1.3 von Stuttgart 21 auf den Fildern und beim Flughafen eine Bürgerbeteiligung durchzuführen. Die Erfahrung aus den im Zusammenhang mit Stuttgart 21 bereits durchgeführten Bürgerbeteiligungen legt die Schlussfolgerung nahe, dass die Bürgerbeteiligung für den Abschnitt 1.3 Gefahr läuft, zum Desaster zu werden.