Sonntag, 26. September 2010

Denkmalschutz: die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen


Wie passt das zusammen? 

Wichtige Teile des denkmalgeschützten Hauptbahnhofs von Stuttgart werden im Rahmen des Projekts Stuttgart 21 abgerissen. Das Denkmalamt konnte oder wollte den Abriss nicht verhindern.

Gleichzeitig wird in der Stuttgarter Siedlung Eiernest, in der vor allem Menschen mit niedrigerem Einkommen wohnen, der Denkmalschutz rigoros gegenüber den Bewohnern durchgesetzt.

In den Jahren 1997 und 2002 hat das Landesdenkmalamt Baden-Württemberg auf die Problematik des Abrisses der Seitenflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs sowie auf die Veränderungen des Gleisvorfelds hingewiesen. Das Amt hat damals betont, dass der Stuttgarter Hauptbahnhof seinen Eintrag im Kulturdenkmalbuch verlieren würde, würden die Seitenflügel abgerissen.

Im Jahr 2002 gab es "zufällig" eine Änderung bei der Organisationsstruktur der Landesdenkmalpfleger. Das bisher eigenständige Landesdenkmalamt wurde zu einer Dienststelle des Regierungspräsidiums Stuttgart gemacht und gleichzeitig von Stuttgart nach Esslingen umgesiedelt. Seit diesem Zeitpunkt war es mit eigenständigen Aussagen der Denkmalpfleger zum Stuttgarter Hauptbahnhof vorbei. Ab nun galt die Meinung des Regierungspräsidiums und die lautete noch vor dem Abschluss der Planfeststellungsverfahren: pro Stuttgart 21.

Ein bitterironischer Nachhall dieser Entwicklung bildete der Tag des offenen Denkmals am 12.09.2010. Das Motto des Tages war diesmal "Reisen, Handel und Verkehr". Auch verschiedene Bahnhöfe nahmen am Tag des offenen Denkmals teil. Der Stuttgarter Hauptbahnhof, eigentlich an erster Stelle, was Kulturdenkmäler beim Thema Verkehr betrifft, wurde nicht einbezogen. Wie auch: bei diesem Versagen des Denkmalschutzes konnte man ja die Aufmerksamkeit nicht auf den Stuttgarter Hauptbahnhof lenken.

Als ob man die Versäumnisse des Denkmalschutzes der Vergangenheit wiedergutmachen wollte, zeigt jetzt die städtische Denkmalbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart die harte Hand gegenüber Menschen mit niedrigem oder mittlerem Einkommen. 

In der 1926-27 erbauten und unter Denkmalschutz stehenden Siedlung "Eiernest" im Stadtbezirk Stuttgart-Süd (Stadtteil Stuttgart-Heslach) haben die Eigentümer der Häuser teilweise nicht denkmalgerechte Außenanstriche oder nicht denkmalgerechte Türen und Fenster verwendet. Die Eigentümer werden nun zunächst gehört. Daran schließt sich dann die Anordnung der Rückführung der Häuser in den denkmalgeschützten Zustand an, also neuer Außenanstrich und neue Fenster und Türen. Nicht gerade eine billige Angelegenheit.

Anscheinend gilt auch heute noch wie vor hunderten von Jahren: die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.  

Der Stuttgarter Hauptbahnhof ohne den Nordflügel: Aberkennung des Eintrags als Kulturdenkmal

Siedlung Eiernest in Stuttgart-Süd: Außenanstrich, Türen und Fenster dürfen nicht verändert werden.
             

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