Samstag, 4. September 2010

Besteht für Stuttgart 21 Baurecht?

Oberbürgermeister Schuster hat in einem Interview mit dem Deutschlandradio Kultur betont, dass die Bahn das Baurecht für Stuttgart 21 habe und dass deshalb ein - selbst vorübergehender Baustopp - nicht möglich sei.

Trifft dies zu? Ja und Nein.

Das Vorhaben Stuttgart 21 ist in insgesamt 7 Planfeststellungsabschnitte aufgeteilt. Die Planfeststellung (Baugenehmigung) wird für jeden Abschnitt separat durchgeführt. Für 5 der 7 Planfeststellungsabschnitte liegt der Planfeststellungsbeschluss bis zum heutigen Datum vor, für die anderen 2 Abschnitte liegt die Baugenehmigung noch nicht vor. 

Zu den 5 genehmigten Abschnitten gehört der Umbau des Hauptbahnhofs.



Noch vor einigen Jahren wurde stets betont, dass mit einem Baubeginn für Stuttgart 21 erst zu rechnen sei, wenn alle Abschnitte des Projekts planfestgestellt sind. Davon will man heute nichts mehr wissen. 

Das Projekt Stuttgart 21 kann nur in Betrieb genommen werden, wenn alle 7 Planfeststellungsabschnitte fertiggebaut sind. Kann auch nur einer dieser 7 Abschnitte nicht gebaut werden, wären die anderen Abschnitte Bauruinen.

Es entspräche somit den Anforderungen der Transparenz und Demokratie, wenn mit dem Baubeginn für Stuttgart 21 bis zum Vorliegen der Baugenehmigung für alle 7 Abschnitte gewartet würde. Denn wie kann eine Entscheidung zur Baugenehmigung für die noch nicht genehmigten Abschnitte neutral und frei erfolgen, wenn man mit dem Baubeginn bereits vollendete Tatsachen geschaffen hat? Kann unter diesem enormen politischen Druck sich ein Beamter beim Regierungspräsidium oder beim Eisenbahnbundesamt noch ein Nein zum geprüften Abschnitt leisten?

Deshalb lautet die Forderung: Baustopp für Stuttgart 21, bis alle Abschnitte planfestgestellt sind.   

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.