Die Nahverkehrs-Ergänzungsstation beim Stuttgarter Hauptbahnhof ist Bestandteil des Koalitionsvertrags für die Regierung in BW von 2021 bis 2026.
Hierzu sollten nach über einem Jahr Regierungsarbeit nicht nur die Grünen mit dem zuständigen Landesverkehrsminister Hermann, sondern auch die CDU Stellung beziehen.
Wörtlich heißt es im Koalitionsvertrag:
"Wir setzen uns aktiv für weitere Ergänzungen ein, die die Kapazitäten von Regionalverkehr und S-Bahn einschließlich verbesserter Robustheit bei Störfällen erweitern. Dazu gehören für uns insbesondere die Nahverkehrs-Ergänzungsstation mit Zuläufen aus drei Richtungen ....."
Was hat der Einsatz für die Nahverkehrs-Ergänzungsstation bisher gebracht? Wie ist der Stand des Vorhabens?
Weiter heißt es im Koalitonsvertrag:
".......sowie der perspektivische Ausbau des Nordkreuzes mit T-Spange und eine Filderspange mit Anbindung von Kirchheim (Teck)".
Hieraus geht eindeutig hervor, dass das Nordkreuz und die Filderspange der Ergänzungsstation nachgeordnet sind. Solange nicht eindeutige Ergebnisse zur Ergänzungsstation vorliegen, braucht man sich mit dem Nordkreuz und der Filderspange gar nicht zu beschäftigen.
Weiter heißt es im Koalitionsvertrag:
"Es gibt zusätzliche Infrastrukturelemente, die sich baulich nur noch während der Umsetzungsphase von Stuttgart 21 und der damit zusammenhängenden Bebauung realisieren lassen. Dazu gehören die Ergänzungsstation und ihre Zuläufe".
In Sachen Ergänzungsstation ist also Eile geboten. Die Maßnahmen zur Errichtung der Ergänzungsstation müssen den Siedlungsplanungen vorausgehen.
Weiter heißt es im Koalitionsvertrag:
"Für diese Infrastrukturelemente werden wir unverzüglich den perspektivischen Bedarf, den verkehrlichen und volkswirtschaftlichen Nutzen und die Finanzierungswege (wie Bundes-GVFG) ermitteln sowie eine Verständigung mit den betroffenen Partnern Stadt Stuttgart und Verband Region Stuttgart herstellen".
Daraus ergeben sich dann die Detailfragen:
Wie ist der Stand bei der Ermittlung des perspektivischen Bedarfs?
Wie ist der Stand bei der Ermittlung des verkehrlichen Nutzens?
Wie ist der Stand bei der Ermittlung des volkswirtschaftlichen Nutzens?
Wie ist der Stand bei der Ermittlung der Finanzierungswege?
Wie ist der Stand bei der Verständigung mit den betroffenen Partnern Stadt Stuttgart und Verband Region Stuttgart?
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