"Wir regieren leider nicht alleine". Das war in den vergangenen zehn Jahren sinngemäß die Antwort der Grünen auf die Frage, warum das Projekt Stuttgart 21 trotz eines Grünen Ministerpräsidenten und trotz eines Grünen Stuttgarter OB durch die Grünen nicht gestoppt werden kann und nicht einmal kleinste Änderungen des jahrzehntealten Projekts vorgenommen werden können.
Beim Flächennaturschutz und hier insbesondere bei der Umsetzung des zwei Prozent-Wildnis-Ziels im Rahmen der Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung ist Baden-Württemberg unter den Bundesländern im Jahr 2020 Schlusslicht. Auch dies passiert unter einem Grünen Ministerpräsidenten.
Stuttgart 21 jetzt noch stoppen zu wollen erscheint eher unrealistisch. Sehr wohl realistisch erscheint jedoch, dass es den Grünen bei den Koalitionsverhandlungen gelingt, das vollkommen veraltete, aus der Zeit gefallene und eigentlich nie zeitgemäße Projekt Stuttgart 21 zu ändern und zu ergänzen. Das betrifft konkret zusätzliche Bahnsteiggleise in einem ergänzenden Kopfbahnhof sowie zusätzliche Zulaufgleise in Form der Panoramastrecke der Gäubahn sowie des fünften und sechsten Gleises der Zufahrt Zuffenhausen (Züge von Ludwigsburg).
In einem zukünftigen Koalitionsvertrag muss das Zwei-Prozent-Ziel an Wildnisfläche (BW hat zur Zeit allenfalls ca. 0,5 Prozent Wildnisfläche) festgezurrt werden. Um hier Missverständnisse auszuschließen, muss betont werden, dass nur Flächen über 1.000 Hektar (bzw. über 500 Hektar bei Flussauen und Mooren) als Wildnisfläche zählen. Die zahlreichen Bannwälder und Kernzonen von Biosphärenreservaten in BW kann man bei der Berechnung der Wildnisfläche nicht heranziehen, weil sie alle kleiner als 500 Hektar sind.
Konkret muss das Land BW den Nationalpark Schwarzwald erweitern und die beiden bisher getrennten Teile zusammenfügen. Es müssen zusätzliche Finanzmittel für den Aufkauf von zukünftigen Wildnisflächen in die Hand genommen werden. Der vom Bund geschaffene Wildnisfonds muss auch für BW angezapft werden. Potenzielle Wildnisflächen, die eigentlich nur noch verordnet werden müssen, sind z.B. das Kaltenbronn im Nordschwarzwald (größer 1.000 Hektar) oder das Wurzacher Ried in Oberschwaben (größer 500 Hektar).
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