Dienstag, 14. März 2023

Nach Straßentunnel-Kapitulation in Stuttgart: Rosenstein ist kein Argument mehr gegen Beibehaltung eines Teil-Kopfbahnhofs

Die Stuttgarter Stadtverwaltung hat den Gemeinderat darüber informiert, dass wegen der zahlreichen maroden Brücken und Tunnel sowie wichtiger IBA-Projekte und fehlendem Personal Straßen- und Tunnelprojekte gestrichen werden müssen. Dazu gehört auch der geplante lange Straßentunnel im Verlauf der B10/B27 bei der Friedrichswahl.

Darüber berichtet der BUND Kreisverband Stuttgart am 23.02.2023. 

Damit dürfte aber klar sein: Die von der Landeshauptstadt Stuttgart gewünschte Bebauung der Gleisanlagen beim bestehenden Kopfbahnhof und auf dem bisherigen Gleisvorfeld wird sich nicht wie gewünscht realisieren lassen. Argumente gegen eine Beibehaltung eines Teils des bestehenden Kopfbahnhofs hat die Landeshauptstadt Stuttgart somit nicht mehr.

Sehen wir uns die Sache noch etwas näher an.
 
Der Bestand bei der Friedrichswahl an der Grenze der Stuttgarter Stadtbezirke Feuerbach und Zuffenhausen stammt noch aus den autofreundlichen Siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts. Das gewaltige Straßenohr und die Straßenbrücke dort waren im Hinblick auf eine sechsspurige Krailenshaldentrasse bis zum Pragsattel schon mal vorweg gebaut worden. Die Krailenshaldentrasse wird nicht mehr kommen. Als Ersatz war ein Dachsraintunnel geplant. Auch dieser Tunnel wird nicht mehr kommen. Als Ersatz hat man die Heilbronner Straße zwischen dem Pragsattel und der Friedrichswahl sechsspurig ausgebaut. Dieser sechsspurige Ausbau weist allerdings Problemstellen auf.
 
Im Januar 2022 hat der Stuttgarter Gemeinderat beschlossen, dass bei der Friedrichswahl ein langer, sechsspuriger Straßentunnel gebaut wird. Danach sollten die nicht mehr benötigte Brücke und das Ohr abgerissen werden.
 
Nun ist auch diese Planung obsolet geworden. Die Stuttgarter Stadtverwaltung kommt nicht mehr nach.
 
Daraus sollte man einmal mehr jedoch auch Schlussfolgerungen für Stuttgart 21 ziehen.
 
1. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird die Stuttgarter Stadtverwaltung auch bei der Bebauung der Gleisflächen nicht hinterherkommen. Das Ganze wird sich möglicherweise bis 2070 hinziehen.
 
2. Auch wenn ein Teil des bestehenden Kopfbahnhofs mit den Zuläufen von der Gäubahn und von Zuffenhausen erhalten bleibt, gibt es genügend freiwerdende Flächen, um der Stadtverwaltung in den kommenden 40 Jahren ein Auskommen zu sichern.
 
3. Mit der Internationalen Bauausstellung IBA 27 hat sich die Landeshauptstadt Stuttgart bereits blamiert. Diese IBA sollte auf den freigewordenen Gleisflächen stattfinden. Das ist selbstverständlich im Jahr 2027 nicht möglich. Eine weitere Blamage sollte sich die Landeshauptstadt Stuttgart sparen und ihren Widerstand gegen eine Beibehaltung eines Teils der Kopfbahnhofs aufgeben.      

  

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