Es gibt zwei Hauptvarianten, wie zukünftig die Stuttgarter Panoramastrecke der Gäubahn betrieben werden kann.
Einmal kann man die Panoramastrecke der Gäubahn als radiale Strecke betreiben, die von den Zügen der Gäubahn genutzt wird. Die Panoramastrecke endet dann in einer Ergänzungsstation beim Stuttgarter Hauptbahnhof.
Zum Zweiten kann man die Panoramastrecke der Gäubahn als tangentiale Strecke betreiben. Diese Strecke bedient dann weder den Stuttgarter Hauptbahnhof noch die Stuttgarter Innenstadt. Über eine solche Strecke könnten zusätzliche tangentiale Verkehre, auch S-Bahnverkehre, betrieben werden.
Landesverkehrsminister Hermann erklärt immer wieder, dass er sich weiterhin für eine Ergänzungsstation beim Stuttgarter Hauptbahnhof einsetzen will. Damit plädiert Hermann für die radiale Variante mit der Führung der Züge der Gäubahn nicht über den Flughafen, sondern über die Panoramastrecke in einen Ergänzungsbahnhof. Der Ergänzungsbahnhof ist zudem Teil des aktuellen Koalitionsvertrags.
Merkwürdigerweise wird in einer vom Landesverkehrsministerium in Auftrag gegebenen Untersuchung (Pressemitteilung vom 13.07.2022) nun gerade das Gegenteil kommuniziert. Das Landesverkehrsministerium zitiert einen Univ.-Prof. Dr.-Ing. Ullrich Martin wie folgt: "Entscheidungen zur Erhaltung der Panoramabahn als durchgängig zweigleisig nutzbare Tangentiallinie.........". Damit setzt sich diese vom Landesverkehrsminiterium in Auftrag gegebene Untersuchung nicht für die vom Landesverkehrsministerium favorisierte radiale Variante mit Ergänzungsstation ein, sondern eben gerade für die tangentiale Variante.
Könnte sich das Landesverkehrsministerium mal zu dieser Angelegenheit äußern?
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