Die heute im Lenkungskreis zu Stuttgart 21 und zum Gäubahn-Pfaffensteigtunnel getroffenen Vereinbarungen kann man als Skandal bezeichnen. Man kann sich aber auch damit begnügen, einen Vergleich der heute getroffenen Entscheidungen mit dem Koalitionsvertrag BW vorzunehmen.
Der Pfaffensteigtunnel wird bereits im Koalitionsvertrag erwähnt. Das hat die CDU in den Koalitionsvertrag gebracht. Insofern ist die heute getroffene Entscheidung im Lenkungskreis zu Stuttgart 21 kein Wunder und Landesverkehrsminister Hermann auch nicht anzulasten. Es bleibt hierzu nur anzumerken, dass der Lenkungskreis zu Stuttgart 21 keine Entscheidungsbefugnis zum Pfaffensteigtunnel hat. Denn dieser Tunnel ist in der Baulast des Bundes.
Im aktuellen Koalitionsvertrag wird der Erhalt der Panoramastrecke der Gäubahn als bereits ausgeführt dargestellt. Insofern verwundert es, dass der heute getroffene Beschluss zum Erhalt der Panoramastrecke als etwas Neues bezeichnet wird. Offen bleibt im Koalitionsvertrag und auch im heutigen Beschluss, wie weit die Panoramastrecke reicht. Ist dies der Nordbahnhof oder ist dies der Stuttgarter Hauptbahnhof?
Die Ergänzungsstation beim Stuttgarter Hauptbahnhof mit Zuläufen aus drei Richtungen ist ebenfalls Bestandteil des Koalitonsvertrags. Gemäß dem Vertrag eilt es bei der Ergänzungsstation sogar. Deshalb sollen der perspektivische Bedarf, der verkehrliche und volkswirtschaftliche Nutzen und die Finanzierungswege unverzüglich ermittelt werden.
Daher gibt es jetzt die Fragen an Landesverkehrsminister Hermann:
1. Wann kommt die Ergänzungsstation beim Stuttgarter Hauptbahnhof?
2. Wann ist der Bericht zum perspektivischen Bedarf der Ergänzungsstation fertig?
3. Wann sind die Berichte zum verkehrlichen und volkswirtschaftlichen Nutzen der Ergänzungsstation fertiggestellt?
4. Wann sind die Finanzierungswege der Ergänzungsstation klar?
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