Samstag, 4. Juni 2022

Weiterbetrieb der Gäubahn zum Stuttgarter Kopfbahnhof erfordert Überlegungen zu Abstellung und Zugsicherung

Es gibt immer mehr Stimmen, die einen ununterbrochenen Betrieb der Gäubahn zum Stuttgarter Hauptbahnhof (Kopfbahnhof) auch nach 2025/2026 fordern, zuletzt die SPD-Gemeinderatsfraktion in Stuttgart.

Der Weiterbetrieb eines Teils der Kopfbahnhofs des Stuttgarter Hauptbahnhofs für die Gäubahn erfordert einige Überlegungen. Alle Beteiligten sind eingeladen, konstruktiv ab sofort an der Lösung der sich abzeichnenden Probleme zu arbeiten.

Abstellung/Instandhaltung
Der heutige Abstell- und Wartungsbahnhof zwischen dem Stuttgarter Hauptbahnhof und dem Rosensteinpark wird nach einer (Teil)Inbetriebnahme von Stuttgart 21 im Jahr 2025 bzw. 2026 nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Züge der Gäubahn können also nicht mehr dorthin fahren.
 
Es muss eine alternative Abstellung/Wartung für die Gäubahn gesucht werden. Aller Wahrscheinlichkeit wird dies auf Stuttgarter Boden nicht mehr möglich sein. Es ist deshalb zu prüfen, ob bei den Bahnhöfen Böblingen, Herrenberg und Horb Abstell- und Instandhaltungseinrichtungen für die Gäubahn errichtet werden können.
 
Zugsicherung
Die heute im Verlauf der Panoramastrecke der Gäubahn betriebene Zugsicherung wird nach einer (Teil)Inbetriebnahme von Stuttgart 21 nicht mehr zur Verfügung stehen.
 
Hier ist zu prüfen, ob auf der Gäubahn nicht die heute bestehende Zugsicherung weiterbetrieben werden kann. Die Gäubahn hat nach 2025/26 keine Berührung mehr zu anderen Gleisen des Hauptbahnhofs in Stuttgart. Deshalb könnte ein Inselbetrieb bei der Zugsicherung für die Gäubahn in Frage kommen.
 
Zulauf Zuffenhausen
Nicht nur für die Gäubahn muss ab 2025/26 ein Rest-Kopfbahnhof beim Stuttgarter Hauptbahnhof erhalten bleiben, sondern auch für die Zufahrt Zuffenhausen.
 
Die Zufahrt Zuffenhausen ist heute und auch bei Stuttgart 21 mit ihren nur zwei Gleisen für den Fern- und Regionalverkehr überlastet. Deshalb sind - wie das heute schon gebaut ist - nach 2025/26 die beiden Weichen bei der Tunnelrampe Feuerbach zu belassen, so dass die in der Zufahrt Zuffenhausen fahrenden Züge sowohl durch den Feuerbacher Tunnel zum Stuttgart 21-Tiefbahnhof als auch durch den bestehenden Pragtunnel zum Rest-Kopfbahnhof fahren können.
 
Übergang zur Ergänzungsstation
Der Weiterbetrieb eines Rest-Kopfbahnhofs ab 2025/26 darf nicht dazu führen, dass die geplante Ergänzungsstation beim Stuttgarter Hauptbahnhof mit mindestens sechs, besser jedoch zehn Bahnsteiggleisen nicht mehr gebaut werden kann.
 
Von der SPD kam bereits der Vorschlag, die Gleise der Gäubahn neben der Athener Straße zum Rest-Kopfbahnhof zu führen. Genau dort aber ist die Ergänzungsstation geplant. Die Gleise der Gäubahn müssen deshalb im Interimszustand verschwenkt werden. Sie liegen besser im Bereich der heutigen Gleise 7 bis 10.     

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