Über den neuen Koalitionsvertrag 2021 zwischen den Grünen und der CDU in Baden-Württemberg wurde hier in diesem Blog bereits mehrfach berichtet.
Im heutigen Post in diesem Blog sehen wir uns die Aussagen im Koalitionsvertrag zu Stuttgart 21 noch einmal ganz genau an. Und hier stoßen wir auf handfeste Überraschungen.
Zunächst mal werden drei Maßnahmen aufgelistet, die das Land bereits über den ursprünglichen Umfang von Stuttgart 21 hinaus angestoßen und zum großen Teil auch finanziert hat. Das sind die folgenden drei Maßnahmen:
Große Wendlinger Kurve
Digitalisierung des Bahnknotens (ETCS)
Erhalt der Panoramabahn
Hierzu fällt jetzt auf, dass die ebenfalls seit vielen Jahren vereinbarten Zusatzmaßnahmen "Ausbau der Rohrer Kurve" und "drittes Bahnsteiggleis für die Gäubahn am Flughafen" nicht genannt werden. Das darf man als sicheres Zeichen dafür werten, dass das Land inzwischen von einer Führung der Gäubahn auf den Gleisen der Flughafen-S-Bahn ("Gäubahn-Fildermurks") Abstand genommen hat.
Die Bundesprojekte
Dann werden drei Bundesprojekte genannt, die vom Bund finanziert werden müssen und die im Bundesverkehrswegeplan aufscheinen müssen. Das sind die Projekte:
beschleunigter Nordzulauf
P-Option
Ausbau Gäubahn mit Gäubahntunnel
Das Land will sich zwar für diese Projekte einsetzen. Das ändert aber nichts daran, dass es sich hier nicht um Projekte des Landes handelt und das Land hier nichts zu sagen hat. Nach dem Motto "Papier ist geduldig" hat man wohl diese Projekte in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben.
Jetzt wirds spannend
Jetzt ändert sich aber die Lage vollständig. Es gibt ein paar Projekte im Bereich Regionalverkehr und S-Bahn, für die sich das Land aktiv einsetzen will und bei denen es möglicherweise sogar als Bauherr auftritt (das erkennt man daran, dass das Land sich hier um Mittel gemäß dem Bundes-GVFG bemühen will). Das sind die Projekte
Nahverkehrs-Ergänzungsstation mit Zuläufen aus drei Richtungen
perspektivisch: Nordkreuz
perspektivisch: Filderspange Kirchheim (Teck)
Das erstgenannte Projekt ist das mit Abstand wichtigste. Die beiden anderen Projekte sind perspektivisch, somit also irgendwann am Sankt-Nimmerleins-Tag. Ich selbst trete entschieden gegen das Nordkreuz ein. Denn es handelt sich hier um tangentiale Bahnverkehre, die den Bahnknoten Stuttgart schwächen und die man unbedingt vermeiden muss.
Bei der Nahverkehrs-Ergänzungsstation kommt nun noch etwas anderes hinzu, das bei keinem anderen der Projekte und Maßnahmen besteht: Die Nahverkehrs-Ergänzungsstation muss aus baulichen Gründen noch während der Bauzeit von Stuttgart 21 umgesetzt werden.
Damit stellt sich die Situation überraschend vollkommen neu dar
Es gibt nur ein einziges zusätzliches Projekt im Zusammenhang mit Stuttgart 21, das in absehbarer Zeit aktuell ist und das vom Land mit aller Kraft vorangetrieben werden muss. Das ist die Ergänzungsstation. Alle anderen Projekte sind entweder Sache des Bundes oder sie sind perspektivisch, also Lichtjahre entfernt.
Die Nahverkehrs-Ergänzungsstation hat gemäß dem Koalitionsvertrag drei Zuläufe. Das können nur die folgenden Zuläufe sein:
von Ludwigsburg durch den alten Pragtunnel
von der Panoramastrecke der Gäubahn
von der S-Bahn.
Bereits morgen stattet Landesverkehrsminister Hermann dem Stuttgarter Rathaus in Sachen Nahverkehrs-Ergänzungsstation einen Besuch ab. Es geht also voran.
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