Montag, 11. Oktober 2010

Stuttgart 21 ist nicht im Bundesverkehrswegeplan

Im Bundesverkehrswegeplan sind alle geplanten Investitionen in die Verkehrswege des Bundes, die Bundesfernstraßen, die Schienenwege und die Wasserstraßen verzeichnet. Die geplanten Vorhaben werden hierbei nach der Dringlichkeit geordnet, in den vordringlichen Bedarf und in den weiteren Bedarf.

Die Dringlichkeit eines Vorhabens ergibt sich aus dem Nutzen-Kosten-Verhältnis, aus der raumordnerischen Bedeutung und aus den Auswirkungen auf die Umwelt. Durch die Bewertung eines jeden Vorhabens ist gewährleitet, dass die einzelnen Vorhaben bundesweit miteinander vergleichbar werden. Zudem ist so gewährleistet, dass jeweils nur mit dem Bau von denjenigen Vorhaben begonnen wird, die bundesweit die höchste Dringlichkeit aufweisen. 

Stuttgart 21 ist als einziges Verkehrsprojekt dieser Größenordnung seit dem Bestehen der Bundesrepublik nicht im Bundesverkehrswegeplan enthalten.

 
Dieses Projekt soll im Rahmen eines Vertrags umgesetzt werden, der zwischen dem Bund, dem Land, der Bahn, der Region Stuttgart und der Landeshauptstadt Stuttgart abgeschlossen worden ist. Alle diese Partner beteiligen sich mit großen finanziellen Summen an diesem Bauvorhaben, das eigentlich alleinige Sache von Bund und Bahn wäre.

Das Projekt Stuttgart 21 wäre nie zur Baureife gekommen, wäre es den normalen Weg über den Bundesverkehrswegeplan gegangen. Der Nutzen-Kosten-Faktor dieses Projekts ist so schlecht, dass es nie in den vordringlichen Bedarf aufgestiegen wäre. Erst die exorbitanten Zuschüsse vom Land, der Region Stuttgart sowie der Landeshauptstadt Stuttgart ließen dieses Projekt für die Bahn wirtschaftlich erscheinen.

Das Eigenleben des Projekts Stuttgart 21 abseits des Bundesverkehrswegeplans ist ein zutiefst undemokratischer und intransparenter Vorgang. Somit wird dieses Projekt einer Gegenüberstellung mit anderen Verkehrsprojekten entzogen. Eine demokratische Kontrolle durch die bundesrepublikanische Öffentlichkeit findet bei dieser Geheimsache nicht statt. Die abgeschlossenen Verträge dienen für alle Beteiligten dazu, sich dahinter zu verschanzen und die Unumkehrbarkeit des Projekts zu betonen. 

Die Betreibung von Stuttgart 21 im Rahmen eines Sonderwegs führt auch zu anhaltender Verwirrung in der Politik. Gerade erst hat der vom baden-württembergischen Ministerpräsidenten Mappus beauftragte Gutachter Prof. Kirchof einen Volksentscheid zu Stuttgart 21 als nicht zulässig bezeichnet. Denn Stuttgart 21 sei ein Projekt des Bundes. Dem hat die Bundestagsverwaltung umgehend widersprochen. Bei Stuttgart 21 handele es sich um ein Projekt des Landes BW und der Landeshauptstadt Stuttgart.

Und auf diese Weise wird der Schwarze Peter jetzt schon seit Monaten zwischen den Beteiligten hin- und hergeschoben. Auch die Schimpftiraden von Bundeskanzlerin Merkel und vieler anderer Bundespolitiker einschließlich des vor wenigen Tagen aufgewachten Bundeswirtschaftsministers Brüderle gegenüber der Bevölkerung von Stuttgart und BW sind vor dem Hintergrund des geheimbündlerischen Kleids von Stuttgart 21 völlig deplatziert. 

Von Bundeswirtschaftsminister Brüderle wüssten wir allerdings noch gerne, wie er denn das Projekt Stuttgart 21 "durchsetzen" will. Denn da gibt es ja verschiedene Stufen, angefangen von einer Überzeugung durch Argumente bis hin zu.......aber das brauche ich hier ja nicht auch noch explizit auszubreiten.

Auf jeden Fall sollte Stuttgart 21 ein Lehrstück dafür sein, wie man ein großes Investitionsvorhaben in Deutschland auf keinen Fall planen sollte. Aber das ist ja das Wesen von Stuttgart 21. Es blieb nur dieser Sonderweg, denn über die normalen Wege hätte das Projekt erst recht keine Chance auf Umsetzung gehabt.       

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.