Donnerstag, 7. April 2022

Landesverkehrsminister Hermann widerspricht sich in Sachen Gäubahn-Ausbau

In einem Zeitungsinterview vom 07.04.2022 nimmt Landesverkehrsminister Hermann ausführlich Stellung zum Projekt Stuttgart 21 und zur Gäubahnführung.

Dabei hat er sich in Sachen Gäubahnausbau in einen Widerspruch verwickelt.

Einerseits stellt er klar fest, dass die Züge der Gäubahn in jedem Fall in den Bahnhöfen Böblingen und Singen (Hohentwiel) halten sollen. Andererseits betont er, dass er nicht gegen den 12 Kilometer langen Tunnel für die Gäubahn auf den Fildern sei.

Beides passt nicht zusammen. Der vorgeschlagene 12 Kilometer lange Gäubahntunnel und der Wegfall der Halte für den Gäubahn-Fernverkehr in Böblingen und Singen (Hohentwiel) gehören unmittelbar zusammen. Dies sind Teile ein und desselben Projekts. Der Gäubahntunnel kann nur realisiert werden, wenn die Halte des Fernverkehrs in Böblingen und Singen (Hohentwiel) wegfallen. Blieben diese Halte bestehen, hätte das Gesamtprojekt einen Nutzen-Kosten-Faktor von kleiner als eins. Dann dürfte auch der Gäubahntunnel nicht gebaut werden.

Klar ist: Die Werbung für den geplanten Gäubahntunnel ist im Koalitionsvertrag der laufenden Legislatur in BW enthalten. Verkehrsminister Hermann hat trotzdem einen Spielraum. Er kann mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Kommunen entlang der Gäubahn sprechen und diesen Zusammenhang zwischen dem Wegfall der Fernverkehrshalte und dem Gäubahntunnel ansprechen. Sollte es dann gelingen, dass die Kommunen entlang der Gäubahn sich eindeutig für die Beibehaltung der Zughalte aussprechen, kann es dem Gäubahntunnel trotz Koalitionsvertrag an den Kragen gehen.

Landesverkehrsminister Hermann hat auch beim Ergänzungsbahnhof einen Spielraum
Im Zeitungsinterview kritisiert Hermann die Landeshauptstadt Stuttgart und den Verband Region Stuttgart wegen deren ablehnender Haltung zu einem Ergänzungsbahnhof beim Stuttgarter Hauptbahnhof.

Hier wäre es besser, Hermann schritte mit der Planung des Ergänzungsbahnhofs überzeugend voran. Der Ergänzungsbahnhof für den Regionalverkehr ist alleinige Sache des Landes. Die Bundesländer sind in Deutschland für den Regionalverkehr zuständig. Die Bundesländer bestimmen auch, welchen Stellen sie ggf. diese Zuständigkeit übertragen.

Das Land BW hat dem Verband Region Stuttgart die Zuständigkeit für den Regionalverkehr, der Quelle und Ziel in der Region Stuttgart hat, übertragen. Das bedeutet aber andererseits, dass z.B. der Metropolexpress Stuttgart-Heilbronn, Stuttgart-Pforzheim,  Stuttgart-Aalen, Stuttgart-Tübingen, Stuttgart-Schwäbisch Hall und Stuttgart-Horb in der alleinigen Zuständigkeit des Landes ist. Das Land entscheidet auch, wo der Metropolexpress hält, z.B. in einem Ergänzungsbahnhof beim Stuttgarter Hauptbahnhof.
 
Die Möglichkeit, dass die Länder Zuständigkeiten für den Regionalverkehr an andere Stellen übertragen, ist gemäß dem Geist des Regionalisierungsgesetzes als eine Art Subunternehmertum zu verstehen. Der Verband Region Stuttgart muss sich somit auch beim Metropolexpress Stuttgart-Geislingen (Steige), für den er möglicherweise zuständig ist, an die Vorstellungen des Landes halten.  

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