Samstag, 16. März 2013

Der umsteigefreundliche Kopfbahnhof ist Stuttgart 21 haushoch überlegen


Ein großer Bahnhof dient nicht nur den Reisenden, die dort aus- und einsteigen wollen. Ein großer Bahnhof ist auch dazu da, dass Fahrgäste von einem Zug in den anderen umsteigen.

Nun gibt es beim Umsteigen von einem Zug in den anderen für die Fahrgäste die folgenden drei Varianten:
  • Höhengleiches Umsteigen von Bahnsteig zu Bahnsteig
  • Umsteigen mit Hilfe einer Fußgängerunterführung
  • Umsteigen mit Hilfe einer Fußgängerüberführung.
Heute gilt es zu zeigen, dass auch beim Thema Umsteigen der Stuttgarter Kopfbahnhof dem Stuttgart 21-Tiefbahnhof haushoch überlegen ist. Sehen wir uns die drei genannten Varianten beim Umsteigen einmal näher an.


Höhengleiches Umsteigen
Für das höhengleiche Umsteigen von Bahnsteig zu Bahnsteig müssen bei Durchgangsbahnhöfen die Gleise überquert werden. Das ist bei Hauptbahnen der Eisenbahn nicht zulässig. Bei Nebenbahnen findet man diese Form des Umsteigens jedoch durchaus. Als Beispiel mag das Karlsruher Stadtbahnnetz dienen. Dort finden sich bei allen Haltepunkten und Bahnhöfen, die im Verlauf von Nebenbahnen liegen, höhengleiche Gleisüberwege. Dieses große Netz reicht über Freudenstadt bis nach Eutingen (Gäu) und damit in den Vorhof der Region Stuttgart.

Das höhengleiche Queren der Gleise ist eine hervorragende und preiswerte Möglichkeit, die Bahn barrierefrei zu machen. Auf aufwändige Treppen- und Rampenanlagen und auf teure Aufzüge kann man hier verzichten. Als Folge verringern sich die Trassengebühren. Somit können die Fahrpreise reduziert werden bzw. es können mehr Züge fahren. Aber es sei noch einmal gesagt: Bei Hauptbahnen ist das höhengleiche Queren der Gleise nicht zulässig.

Nun gibt es aber bei den Hauptbahnen einen Sonderfall, der eben doch das höhengleiche Umsteigen von Bahnsteig zu Bahnsteig ermöglicht. Das ist der Kopfbahnhof. Über den Querbahnsteig kann man beim Kopfbahnhof von jedem Bahnsteig zu jedem anderen Bahnsteig barrierefrei gelangen, ohne auf Aufzüge angewiesen zu sein.

Auch der Kopfbahnhof benötigt mindestens eine Fußgängerunterführung bzw. - überführung
Ich kann mich erinnern, dass der frühere OB von Stuttgart, Schuster, einmal versuchte, den Kopfbahnhof mit dem folgenden Argument schlecht zu reden. Er sagte, dass man beim Kopfbahnhof im ungünstigsten Fall über 800 Meter beim Umsteigen zu Fuß gehen muss. Er nahm hierbei die ungünstigste Konstellation an, dass man von einem 400 Meter langen ICE in einen anderen 400 Meter langen ICE umsteigen will und dass der reservierte Sitzplatz sich jeweils am Ende der Bahnsteige befindet.

Dies ist zwar ein sehr ungünstiger Fall, aber er kann ja durchaus mal eintreten. Man kann einem solchen Argument ja auch nicht dadurch begegnen, dass man es als unwahrscheinlich einstuft. Schuster hat aber eine ganz wichtige Sache vergessen. Kopfbahnhöfe, die wichtige Umsteigeknoten sind, haben zusätzlich zum Querbahnsteig mindestens eine Fußgängerunter- bzw. überführung. Damit verkürzen sich die Wege für das Umsteigen drastisch.

Der Stuttgarter Kopfbahnhof hat bereits heute eine Fußgängerunterführung, die sich in etwa zwischen dem Drittelpunkt und dem Halbpunkt der Bahnsteige befindet. Allerdings ist in diese Fußgängerunterführung wegen des wie ein Mehlsack über Stuttgart liegenden Projekts Stuttgart 21 seit Jahrzehnten nichts mehr investiert worden, während bei hunderten anderer Bahnhöfe in Deutschland die Fußgängerunterführungen modernisiert worden sind.

Im Rahmen einer Modernisierung des Stuttgarter Kopfbahnhofs muss somit die bestehende Fußgängerunterführung saniert werden. Das ist im konkreten Fall jedoch gleichbedeutend mit einem Neubau. Denn diese Unterführung ist zu schmal, die Abgänge zur Unterführung sind ebenfalls zu schmal, die Unterführung entspricht einfach nicht mehr den heutigen Ansprüchen. Zusätzlich sollte am Ende der Bahnsteige eine weitere Unterführung gebaut werden. Mit dem Querbahnsteig und mit den beiden Unterführungen wird der Stuttgarter Kopfbahnhof optimale Umsteigebedingungen für alle Bedürfnisse bieten.

Was ist besser: Fußgängerunterführung oder Fußgängerüberführung?
Hier gibt es einen interessanten Grundsatz. Bei einer Fußgängerunterführung müssen die Fahrgäste bei gleichen Randbedingungen stets einen kleineren Höhenunterschied mit weniger Stufen überwinden als bei einer Fußgängerüberführung. Zählt man die Zahl der Treppenstufen bei der bestehenden Fußgängerunterführung im Stuttgarter Kopfbahnhof, erhält man die Zahl 31. Im Hauptbahnhof von Ulm bin ich in Bezug auf eine Fußgängerüberführung fündig geworden.
Über die Gleisanlagen des Ulmer Hauptbahnhofs wurde vor kurzem eine neue Fußgängerüberführung gebaut, nachdem die bestehende Überführung baufällig geworden war. Die Fußgängerüberführung verbindet die Stadthälften auf beiden Seiten des Durchgangsbahnhofs miteinander.
Auf der Seite Innenstadt der neuen Fußgängerüberführung über die Gleisanlagen des Ulmer Hauptbahnhofs muss man 46 Treppenstufen bewältigen. Auf der gegenüberliegenden Seite sind es sogar 50 Treppenstufen. Das sind wesentlich mehr Stufen und damit ein größerer Höhenunterschied als bei einer Unterführung. 

Was den Ulmer Hauptbahnhof betrifft, könnte man sich fragen, warum an Stelle der Fußgängerüberführung nicht die bestehende Fußgängerunterführung, die vom Empfangsgebäude zu den Bahnsteigen führt, verlängert worden ist, so dass sie in die gegenüberliegende Stadthälfte führt. Es fällt in der Tat auf, dass die bestehende Fußgängerunterführung im Ulmer Hauptbahnhof relativ schäbig aussieht und dringend einer Erneuerung bedarf.

Halten wir aber fest: Bei einer Fußgängerunterführung müssen die Fahrgäste weniger Treppen und weniger Höhenunterschied überwinden als bei einer Fußgängerüberführung. Der Stuttgarter Kopfbahnhof hat eine Fußgängerunterführung und man kann zukünftig noch eine weitere Unterführung dazubauen. Der Stuttgart 21-Tiefbahnhof hat jedoch - weil dort ja die Bahnsteige in der Tiefe liegen - keine Fußgängerunterführung, sondern mehrere Fußgängerüberführungen. Fahrgäste im Stuttgart 21-Tiefbahnhof müssten also beim Umsteigen einen größeren Höhenunterschied überwinden als Fahrgäste im Kopfbahnhof.

Nun kann man einwenden, dass wegen der Aufzüge und der Fahrtreppen die Zahl der Treppenstufen und der Höhenunterschied doch keine Rolle mehr spielen. Das kann jedoch nur ein wirklichkeitsfremder Sesselfurzer behaupten. Wie oft sind die Fahrtreppen defekt? Wie oft fahren sie nur in eine Richtung? Wie oft sind die Aufzüge defekt? Wie oft muss man vor den Aufzügen Schlange stehen? Wie viele Menschen benutzen nur ungern Fahrtreppen und Aufzüge?

Ziehen wir ein Fazit
Beim Stuttgarter Kopfbahnhof können die Fahrgäste über den Querbahnsteig umsteigen, barrierefrei und ohne Hilfe von Aufzügen. Zusätzlich können die Fahrgäste im Kopfbahnhof über eine oder zwei Fußgängerunterführungen umsteigen, mit vergleichsweise wenigen Treppenstufen und entgegen der Richtung, die der Rauch bei einem Brand einschlägt.

Beim Stuttgart 21-Tiefbahnhof gibt es keine barrierefreie Umsteigemöglichkeit, die ohne Aufzüge auskommt. Das Umsteigen erfolgt dort mit Hilfe von Fußgängerüberführungen, die vergleichsweise viele Treppenstufen aufweisen. Zudem müssen die Fahrgäste genau in diejenige Richtung gehen, in die auch der Rauch eines Brandes gehen will.            
 

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