Mittwoch, 23. November 2022

Nach dem Scheitern des Planfeststellungsverfahrens für die NBS Frankfurt-Mannheim: Welche Folgen gibt es für Stuttgart 21?

Die Bahn hat die Planfeststellungsunterlagen für einen Teil der Neubaustrecke Frankfurt - Mannheim zurückgezogen. Darüber berichtet unter anderem die Frankfurter Rundschau.

Obwohl vermutlich erst am 5. Dezember 2022 die Gründe für das vorläufige Scheitern der Planfeststellung genannt werden, wird bereits über einen handfesten Grund spekuliert. Demnach entsprechen die Zugzahlen, die in den Planfeststellungsunterlagen genannt werden, nicht mehr dem aktuellen Stand. Die Zugzahlen haben sich wohl - sage und schreibe - gegenüber den Angaben in den Planfeststellungsunterlagen inzwischen glatt verdoppelt.

Konkret geht es um den nördlichen Abschnitt der Schnellfahrstrecke von F-Zeppelinheim bis nach Weiterstadt. Die Bahn hat die Planfeststellungsunterlagen hierzu bereits im November 2021 beim Eisenbahnbundesamt eingereicht. Im September 2022 hat die Bahn dann die Planfeststellungsunterlagen wieder zurückgezogen, nachdem wahrscheinlich das Eisenbahnbundesamt die Unterlagen als nicht genehmigungsfähig eingestuft hat. 

Nun droht eine Verzögerung bei der Planung und Genehmigung des Abschnitts von mindestens einem Jahr.

Folgen für Stuttgart 21
Schlagen wir die Brücke zu Stuttgart 21 und zur Schnellfahrstrecke Wendlingen - Ulm. Im Vergleich zur NBS Frankfurt - Mannheim sind die Planungsunterlagen für Stuttgart 21 und die NBS Wendlingen - Ulm ja bereits steinalt.

Wenn aber eine relativ neue Planung wie Frankfurt - Mannheim bereits an zu kleinen Zugzahlen scheitert, um wieviel mehr müssten dann die Uraltprojekte Stuttgart 21 und NBS Wendlingen - Ulm an zu kleinen Zugzahlen scheitern.

Nun ist selbstverständlich klar, dass eine einmal erteilte Baugenehmigung (Planfeststellung) nicht mehr zurückgezogen werden kann. Deshalb verschiebt sich das Ganze bei Stuttgart 21 und der NBS Wendlingen - Ulm auf die politische Ebene. Die Politik muss nun klären, welche Diskrepanz bei Stuttgart 21 und der NBS Wendlingen - Ulm zwischen den in den Planfeststellungsunterlagen angegebenen Zugzahlen und den heute erwarteten Zugzahlen besteht.

Daraufhin muss die Politik handeln. Dazu gehört z.B. der Weiterbetrieb des Stuttgarter Kopfbahnhofs bzw. wenigstens eines Teils desselben und/oder der Neubau eines Ergänzungsbahnhofs beim Stuttgarter Hauptbahnhof. Ebenso gehört dazu, dass heute bestehende Zulaufgleise zum Stuttgarter Hauptbahnhof nicht stillgelegt werden dürfen. Das betrifft z.B. die Panoramastrecke der Gäubahn.                 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.