Freitag, 25. November 2022

Das Land Baden-Württemberg besitzt die Federführung in Sachen Gäubahn - Das muss deutlicher werden

Das Land Baden-Württemberg besitzt die Federführung in Sachen Gäubahn. Leider tritt das Land BW hierzu nicht stark genug auf. Das muss sich ändern.

Der Faktencheck zur Gäubahn heute hat mal wieder gezeigt, dass sich sehr viele Personen und Institutionen zur Gäubahn äußern. Das eigentlich zuständige Land BW hält sich hierbei leider viel zu stark zurück.

In verschiedenen Zeitungsberichten zum Faktencheck für die Gäubahn kommt das Land BW gar nicht vor. Man gewinnt den Eindruck, dass sich das Land BW leichtfertig das Heft des Handelns aus der Hand nehmen lässt.

Die Gäubahn ist jedoch weder die Sache des Bürgermeisterns von Horb, noch des Bürgermeisters von Rottweil, noch des Bürgermeisters von Singen (Hohentwiel), noch irgendwelcher Interessenverbände, noch der Landeshauptstadt Stuttgart noch der Bahn. Es ist das Land Baden-Württemberg, das für die Gäubahn zuständig ist.

Das Regionalisierungsgesetz
Gemäß §1 des Regionalisierungsgesetzes ist das Land BW für den öffentlichen Personennahverkehr zuständig.
(1) Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.
(2) Die Stellen, die diese Aufgabe wahrnehmen, werden durch Landesrecht bestimmt.
 
Das Gesetz über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart
Gemäß §4 dieses Gesetzes ist der Verband Region Stuttgart für die folgenden Schienenverkehre zuständig:
die Aufgabenträgerschaft gemäß § 5 ÖPNVG für
a. den S-Bahn-Verkehr mit Ausgangspunkt innerhalb des Verbandsgebiets. Liegt der
Endpunkt des Verkehrs außerhalb des Verbandsgebiets, erstreckt sich die Aufgabenträ-
gerschaft bis zur Verbandsgrenze
 
b. weitere regional bedeutsame Schienenpersonennahverkehre mit Ausgangs- und End-
punkt innerhalb des Verbandsgebiets
 
 
Damit ist klar: Für den Regionalverkehr auf der Gäubahn ist ausschließlich das Land BW zuständig. 
 
Das Land legt fest, wieviele Züge zu welchem Zeitpunkt fahren (Fahrplan).
Das Land legt fest, welche Infrastruktur die Gäubahn aufweisen muss.
Das Land legt fest, an welchen Bahnhöfen die Züge halten (einschließlich Stuttgart-Hauptbahnhof).
Das Land legt fest, welches Rollmaterial zum Einsatz kommt.
Das Land legt fest, welcher Unternehmer die Verkehrsleistung erbringt. 
 
Es ist dringend angesagt, dass das Land jetzt hierzu in der Öffentlichkeit stärker auftritt.
 

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