Das vor wenigen Tagen vorgestellte Bundesgutachten zum Gäubahnausbau mit dem 12 Kilometer langen Gäubahn-Filder-Tunnel soll im Einklang mit dem Deutschlandtakt stehen und gute Anschlüsse im Stuttgarter Hauptbahnhof gewährleisten.
Das zumindest behauptet Steffen Bilger, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass der von Bilger vorgeschlagene Gäubahnausbau mit den Regeln des und der Vorgehensweise beim Integralen Taktfahrplan herzlich wenig zu tun hat.
Beginnen wir mal mit der Aufregung um den von Bilger angekündigten Wegfall der Halte des Fernverkehrs im Bahnhof Böblingen und im Bahnhof Singen (Hohentwiel). Dies sei eine Folge des Ausbaus der Gäubahn. Um die Anschlüsse in den Taktknoten zu gewährleisten, können die Züge des Fernverkehrs nicht mehr in Böblingen und Singen (Hohentwiel) halten.
Hier liegt ein Schulbeispiel dafür vor, wie man es nicht machen darf. Es gibt beim Integralen Taktfahrplan eine ganz klare Reihenfolge. Zunächst wird festgelegt, welche Züge des Regionalverkehrs und des Fernverkehrs über eine bestimmte Strecke fahren. Dann wird festgelegt, an welchen Bahnhöfen diese Züge jeweils halten. Erst dann werden die erforderlichen Ausbaumaßnahmen ermittelt, die dazu dienen, dass die Züge die Kantenzeiten mit Anschlüssen in den Taktknoten einhalten können.
