Donnerstag, 27. Juli 2023

Konversionsmaßnahme "Vogelsang" in Stuttgart-West zeigt die Fragwürdigkeit der Zeitangaben bei Stuttgart 21-Rosenstein

Im Frühsommer 2023 wurde die Neubebauung des Areals am Vogelsang im Stadtbezirk Stuttgart-West fertiggestellt.

Auf dem Gelände befand sich früher ein Betriebshof für die Straßenbahn, der im Jahr 1989 stillgelegt wurde. Damit beanspruchte diese Konversionsmaßnahme 34 Jahre Zeit von der Freiwerdung des Gebiets bis zur Vollendung der Bebauung - und das bei einem Grundstück mit den Maßen von nur 200 mal 65 Meter!

Diese Zahlen sind ein eindeutiger Hinweis darauf, dass es in der Landeshauptstadt Suttgart nicht möglich ist, Grundstücke im Rahmen einer Konversionsmaßnahme zügig zu bebauen. Im Gegenteil: Die Bebauung benötigt jeweils viele Jahrzehnte.

Jahrzehnte am Vogelsang sind keine Ausnahme
Dabei ist das Areal am Vogelsang keine Ausnahme, sondern die Regel für Konversionsprojekte in Stuttgart. Man könnte zum Beispiel auch das Europaviertel beim Stuttgarter Hauptbahnhof nennen, das gerne zu Stuttgart 21 hinzugezählt wird, aber mit Stuttgart 21 eigentlich nichts zu tun hat. Bei diesem Konversionsprojekt begann die erste Maßnahme (Büroklotz der LBBW) im Jahr 1990. Bis heute ist die Bebauung des Europaviertels immer noch nicht annähernd fertig. Die Maßnahme ist also seit nunmehr 33 Jahren im Bau - ohne Ende. Oder sehen wir noch ganz kurz nach Bad Cannstatt und zum dortigen Konversionsprojekt Güterbahnhof. Das Gelände wurde im Jahr 2000 durch die Stadt erworben. Heute ist noch nicht einmal ein Drittel des Geländes bebaut und das nach 23  Jahren.

Man erhält den Eindruck, dass es in Stuttgart entweder keinen Wohnungsmangel gibt oder dass die Stadt (verwenden wir mal diesen abstrakten Begriff) nicht in der Lage ist, genügend Baumaßnahmen in einer vernünftigen Zeitspanne durchzuführen.

Was für das Vogelsang, für das Europaviertel oder für den ehemaligen Güterbahnhof in Bad Cannstatt gilt, wird auch beim Stuttgart 21-Rosensteinviertel so ablaufen. Es wird viele Jahrzehnte brauchen, bis auch nur ein Teil des Gebiets bebaut sein wird.

Landeshauptstadt Stuttgart hat kein Argument gegen Gäubahn
Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, dass sich die Landeshauptstadt Stuttgart mit Händen und Füßen gegen einen Weiterbetrieb der Gäubahn auf der oberirdischen Panoramastrecke zum Stuttgarter Hauptbahnhof sowie gegen einen Weiterbetrieb eines Teils des Kopfbahnhofs wehrt. Das wird langsam lächerlich und blamabel. Hier ist jetzt der Zeitpunkt erreicht, wo die dritte Gewalt im Staat, die Judikative, die Bühne betreten muss. Dank der Klage der Deutschen Umwelthilfe wird es so dann auch kommen.  

Blickfang der Konversionsmaßnahme "Vogelsang" in Stuttgart-West ist dieses siebenstöckige Gebäude mit Rundungen.


      

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