Donnerstag, 26. Januar 2023

Bahnhöfe an Schnellfahrstrecke Mannheim - Stuttgart unter Denkmalschutz, Stuttgarter Hauptbahnhof dagegen teilweise abgerissen

Das Landesamt für Denkmalpflege hat im Jahr 2022 die Bahnhöfe Vaihingen/Enz und Hockenheim im Verlauf bzw. an der Schnellfahrstrecke Mannheim - Stuttgart unter Denkmalschutz gestellt.

Dies teilte das Regierungspräsidium Stuttgart, bei dem das Landesamt für Denkmalpflege angesiedelt ist, am 28.12.2022 mit. Die Schnellfahrstrecke Mannheim - Stuttgart ging im Jahr 1991 in Betrieb. Nur 30 Jahre später werden Teile der Schnellfahrstrecke nun bereits unter Denkmalschutz gestellt.

Der Mindestabstand von 30 Jahren zwischen der Fertigstellung eines Bauwerks und der Entscheidung über die Denkmalwürdigkeit ist allgemein üblich.

Die Unterschutzstellung von Anlagen für den Eisenbahnverkehr hat jedoch in Baden-Württemberg einen bitteren Beigeschmack. Denn obwohl der Stuttgarter Hauptbahnhof seit langer Zeit eines der wichtigsten Denkmäler der Eisenbahn in Baden-Württemberg war, wurden wichtige Teile des Bahnhofs wegen des Projekts Stuttgart 21 abgerissen. Da stellt sich dann doch die Frage, was der Denkmalschutz bei Bauwerken des Eisenbahnverkehrs wert ist. 

Zudem darf vermutet werden, dass bei der Umsetzung der ursprünglich geplanten Kombilösung für den Bahnknoten Stuttgart mit Beibehaltung des Kopfbahnhofs und neuer Durchmesserlinie mit viergleisigem Durchgangsbahnhof der Stuttgarter Hauptbahnhof im denkmalgeschützten Umfang erhalten worden wäre. Noch ärgerlicher ist, dass die Kombilösung für den Bahnknoten Stuttgart jetzt möglichrweise über bauliche Umwege und mit vielen versunkenen Kosten eben doch noch eingerichtet werden muss. Das hätte man schneller und wesentlich preisgünstiger auch schon früher haben können.  

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