Freitag, 20. Januar 2023

Erfolgt 2023/24 der Einstieg in die Sanierung der Stuttgarter Panoramastrecke der Gäubahn?

Im Sommer 2023 können im Verlauf der Stuttgarter Panoramastrecke der Gäubahn keine S-Bahnzüge fahren. Dabei ist dies die eigentliche Umleitungsstrecke für die S-Bahn während der sechswöchigen Sperrung der Stammstrecke der Stuttgarter S-Bahn in den Sommerferien.

Das ist ein Mega-Ärgernis, denn die Bahn hätte die Panoramastrecke der Gäubahn schon vor Jahren so sanieren müssen, dass dort S-Bahnfahrzeuge fahren können.

Jetzt gibt es aber auch eine gute Nachricht und einen Hoffnungsschimmer für die Zukunft der Panoramastrecke der Gäubahn. 

In einem Interview mit dem SWR vom 19.01.2023 kündigte ein Vertreter des Verbands Region Stuttgart an, dass während der Sommerferien 2024 die S-Bahnzüge wieder im Verlauf der Panoramastrecke fahren können. An anderer Stelle des Interviews teilt der Vertreter des Verbands Region Stuttgart mit, dass im Verlauf der Panoramastrecke der Gäubahn auf einer Länge von etwa 5 Kilometern neue Gleise verlegt werden müssen. Das sei jedoch für den Zeitraum der Sommerferien 2023 nicht mehr möglich.

Puzzeln wir jetzt mal die einzelnen Sachverhalte zusammen:
1. Als Voraussetzung für eine Wiederaufnahme des S-Bahnbetriebs im Verlauf der Stuttgarter Panoramastrecke der Gäubahn müssen auf einer Länge von fünf Kilometern neue Gleise verlegt werden.

2. Ab den Sommerferien 2024 sollen wieder S-Bahnfahrzeuge im Verlauf der Stuttgarter Panoramastrecke der Gäubahn verkehren können.

Daraus folgt:

3. Der Bau der neuen Gleise auf einer Länge von 5 Kilometern im Verlauf der Gäubahn wird vor den Sommerferien 2024 erfolgen.

4. Nach jahre- bzw. jahrzehntelangem Stillstand investiert die Bahn 2023/24 wieder in die Stuttgarter Panoramastrecke der Gäubahn.

Zu hoffen ist:

5. Der Neubau der Gleise auf einer Länge von 5 Kilometern ist hoffentlich nur der Einstieg in eine größere Sanierung/Modernisierung der Panoramastrecke der Gäubahn, die auch die beiden Tunnels umfasst.

Sorgen bereitet:

6. Das Land BW hat sich zu der Sache bisher nicht geäußert. Dabei ist die Panoramastrecke der Gäubahn eine eigentliche Regionalverkehrsstrecke und damit in der Zuständigkeit des Landes. Man hat in der letzten Zeit öfter den Eindruck gehabt, dass das Land in Sachen Bahnverkehr nicht die führende Position einnimmt, sondern dies anderen Akteuren überlässt (z.B. "Faktencheck" zur Gäubahn).           

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