Freitag, 2. Dezember 2022

Verbot von Ultra-Kurzstreckenflügen in Frankreich: Wie wäre der Stuttgarter Flughafen betroffen?

Die EU-Kommission hat das in Frankreich anvisierte Verbot von Ultra-Kurzstreckenflügen genehmigt. Darüber berichtet die Website airliners.de am 02.12.2022.

Konkret werden alle diejenigen Flüge verboten, deren Strecke mit der Bahn in maximal 2,5 Stunden gefahren werden kann. Die EU-Kommission hat das Verbot sogar noch aufgeweitet. Auch Zubringerflüge zu Flughäfen fallen zukünftig unter das Verbot.

Sehen wir uns mal an, was eine solche Regelung in Deutschland für den Stuttgarter Flughafen bedeuten würde.

Relation Stuttgart - Frankfurt
Es gibt heute Flüge auf dieser Strecke. Dies sind jedoch keine City-to-City-Flüge, sondern Zubringerflüge zum Flughafen Frankfurt. Maßgebend ist also hier die Fahrzeit mit der Bahn Stuttgart-Hauptbahnhof - Frankfurt-Flughafenbahnhof. Hier bietet die Bahn heute eine Fahrzeit von 1 h 15 Min. an. 
 
Damit ist klar: Unter der neuen Regel in Frankreich dürfte es keine Zubringerflüge Stuttgart - Frankfurt mehr geben.
 
Relation Stuttgart - München
Es gibt heute Flüge auf dieser Strecke. Dies sind jedoch keine City-to-City-Flüge, sondern Zubringerflüge zum Flughafen München. Maßgebend ist also hier die Fahrzeit mit der Bahn Stuttgart-Hauptbahnhof - München-Flughafen. Hier bietet die Bahn heute eine Fahrzeit von ca. 3 h an. 
 
Zubringerflüge Stuttgart - München kann es also auch unter der neuen Regel in Frankreich geben.
 
Relation Stuttgart - Zürich
Es gibt heute Flüge auf dieser Strecke. Dies sind jedoch keine City-to-City-Flüge, sondern Zubringerflüge zum Flughafen Zürich. Maßgebend ist also hier die Fahrzeit mit der Bahn Stuttgart-Hauptbahnhof - Zürich-Flughafen. Hier bietet die Bahn heute eine Fahrzeit von ca. 3 h 16 min an.

Zubringerflüge Stuttgart - Zürich kann es also auch unter der neuen Regel in Frankreich geben.

Relation Stuttgart - Düsseldorf
Es gibt heute Flüge auf dieser Strecke. Dies sind City-to-City-Flüge und keine Zubringerflüge. Die Bahn bietet heute eine Fahrzeit von ca. 2 h 45 Minuten an.

Damit darf es Flüge Stuttgart - Düsseldorf auch unter der neuen Regel in Frankreich geben. Allerdings ist die Sache relativ knapp.
 
Fazit
Das für Frankreich anstehende Verbot von Ultra-Kurzstreckenflügen hört sich zunächst mal gut an. Ein solches Verbot beträfe allerdings den Stuttgarter Flughafen kaum. Gerade mal die drei bis vier Flüge Stuttgart - Frankfurt wären davon betroffen. Der überwiegende Teil der Deutschlandflüge ab Stuttgart könnte weiterhin stattfinden.
 
 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.