Samstag, 25. Februar 2023

Klima-Maßnahmen-Register (KMR) des Landes BW droht bei der Gäubahn zu scheitern

Der baden-württembergische Ministerrat hat am 14. Februar 2023 das Klima-Maßnahmen-Register (KMR) verabschiedet. In Sachen Gäubahn droht das KMR jedoch bereits zu scheitern.

Sehen wir uns die Sache näher an.

Mit Hilfe des KMR will das Land BW das vom Landtag beschlossene Klimaziel für 2030 erreichen. Das KMR beinhaltet 250 konkrete Methoden und Instrumente zur Erreichung des Klimaziels.

In der Kategorie Verkehr des KMR sind 32 Methoden und Instrumente gelistet. Dazu zählt die "ÖPNV-Strategie". Darunter wird die "Erarbeitung und Umsetzung der ÖPNV-Strategie 2030 zur Verdopplung der Fahrgastzahlen im ÖPNV bis 2030" verstanden.

In Sachen Gäubahn wird nach heutigem Planungsstand die ÖPNV-Strategie und damit das Klimaziel für 2030 jedoch in keinster Weise erreicht. Die bisher geplante Unterbrechung der Gäubahn in Stuttgart-Vaihingen ab 2025 für eine unbestimmte, jedenfalls sehr lange Zeit wird nicht zu einer Verdoppelung der Fahrgastzahlen führen, sondern zu einer Verminderung der Fahrgastzahlen, indem bisherige Fahrgäste aufs Auto umsteigen oder einfach auf Fahrten verzichten bzw. anderswohin fahren.

Daran ändert sich auch nichts, wenn ein Metropolexpress der Gäubahn bis zu einer Station beim Stuttgarter Nordbahnhof fährt bzw. wenn eine S-Bahn bis Horb verlängert wird bzw. wenn versucht wird, den einen oder anderen Fernzug über Tübingen oder Leonberg umzuleiten.

Jetzt gibt es Klagemöglichkeiten
Die absehbare Nichterreichung des Klimaziels des Landes BW für 2030 bei der Gäubahn kann allerdings den Anlass bieten, dass klageberechtigte Institutionen dagegen vor Gericht vorgehen. Ziel muss es sein, dass die Panoramastrecke der Gäubahn von Stuttgart-Vaihingen bis zum Hauptbahnhof sowie ein Teil des bisherigen Kopfbahnhofs erhalten bleiben. Denkbar ist nach wie vor, dass auch das Land selbst diese Maßnahmen vorantreibt, um seine Klimaziele zu erfüllen. Darauf verlassen kann man sich aber nicht.

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