In einem Zeitungsinterview vom 07.04.2022 nimmt Landesverkehrsminister Hermann ausführlich Stellung zum Projekt Stuttgart 21 und zur Gäubahnführung.
Dabei hat er sich in Sachen Gäubahnausbau in einen Widerspruch verwickelt.
Einerseits stellt er klar fest, dass die Züge der Gäubahn in jedem Fall in den Bahnhöfen Böblingen und Singen (Hohentwiel) halten sollen. Andererseits betont er, dass er nicht gegen den 12 Kilometer langen Tunnel für die Gäubahn auf den Fildern sei.
Beides passt nicht zusammen. Der vorgeschlagene 12 Kilometer lange Gäubahntunnel und der Wegfall der Halte für den Gäubahn-Fernverkehr in Böblingen und Singen (Hohentwiel) gehören unmittelbar zusammen. Dies sind Teile ein und desselben Projekts. Der Gäubahntunnel kann nur realisiert werden, wenn die Halte des Fernverkehrs in Böblingen und Singen (Hohentwiel) wegfallen. Blieben diese Halte bestehen, hätte das Gesamtprojekt einen Nutzen-Kosten-Faktor von kleiner als eins. Dann dürfte auch der Gäubahntunnel nicht gebaut werden.
Klar ist: Die Werbung für den geplanten Gäubahntunnel ist im Koalitionsvertrag der laufenden Legislatur in BW enthalten. Verkehrsminister Hermann hat trotzdem einen Spielraum. Er kann mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Kommunen entlang der Gäubahn sprechen und diesen Zusammenhang zwischen dem Wegfall der Fernverkehrshalte und dem Gäubahntunnel ansprechen. Sollte es dann gelingen, dass die Kommunen entlang der Gäubahn sich eindeutig für die Beibehaltung der Zughalte aussprechen, kann es dem Gäubahntunnel trotz Koalitionsvertrag an den Kragen gehen.
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