Freitag, 1. April 2022

Das Land BW muss in Sachen Stuttgart 21 dem Regionalisierungsgesetz zur Geltung verhelfen

In Sachen Stuttgart 21, insbesondere in Sachen Ergänzungsbahnhof beim Stuttgarter Hauptbahnhof sowie in Sachen Führung der Gäubahn in der Region Stuttgart gibt es verschiedene Player.

Das Land BW ist einer dieser Player. Es ist dringend an der Zeit, dass das Land BW seine Position stärker in der Öffentlichkeit vertritt und eine Verbesserung des Verkehrsangebots beim Regionalverkehr durchsetzt.

Sehen wir uns mal die anderen Player an.

1. Da gibt es die Bürgermeister bzw. Bürgermeisterinnen der Kommunen entlang der Gäubahn. Diese sprechen sich jetzt für den 11,5 Kilometer langen Pfaffensteigtunnel der Gäubahn zwischen Böblingen und dem Stuttgarter Flughafen aus. Keine Rolle scheint bei diesen Institutionen zu spielen, dass bei einem Bau des Pfaffensteigtunnels die Gäubahn über einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren hinweg nicht mehr oder nur noch mit riesigen Umwegen zum Stuttgarter Hauptbahnhof fahren kann. 

Aufgabe der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen der Kommunen entlang der Gäubahn wäre es eigentlich, eine Verbesserung des Regional- und Fernverkehrs entlang der Gäubahn zu fordern sowie eine ununterbrochene attraktive Anbindung der Gäubahn an den Bahnknoten Stuttgart-Hauptbahnhof zu fordern.

 

2. Ein anderer Player ist der Verband Region Stuttgart. Da gibt es eine Gemengelage an Interessen. Zunächst mal hat der Verband Region Stuttgart kein Interesse an einem Ergänzungsbahnhof beim Stuttgarter Hauptbahnhof. Denn viele Politiker, die dort das Sagen haben, wollen partout jeden Quadratmeter Gleisfläche hinter dem Hauptbahnhof bebauen.

Dann will der Verband Region Stuttgart möglichst wenige Fahrgäste von der S-Bahn an den Metropolexpress abgeben. Der Verband Region Stuttgart ist deshalb nicht unbedingt begeistert vom Metropolexpress.

3. Der dritte Player ist das Land BW

Das Land BW tritt in der Region Stuttgart mit seinem Metropolexpress-Konzept auf und ist zudem für den Regionalverkehr zuständig. Das Regionalisierungsgesetz legt fest, dass das jeweilige Bundesland die Verkehrslinien, den Verkehrsumfang und weitere Kriterien wie Takte und Fahrzeuge festlegt.

Damit ist das Land BW der wichtigste und eigentliche Player in Sachen Ergänzungsbahnhof und in Sachen Regionalverkehr der Gäubahn.

Das Land legt fest, wo die Regionalzüge der Gäubahn fahren (konkret: Panoramastrecke zum Stuttgarter Hauptbahnhof mit eigenen Zulaufgleisen für die Gäubahn).

Das Land legt fest, wo die Regionalzüge der Gäubahn halten (z.B. in einem Ergänzungsbahnhof beim Stuttgarter Hauptbahnhof).

Das Land legt die Zahl und die Führung der Metropolexpress-Linien fest. Dazu gehört konkret, dass es sich hier um sieben Linien handelt sowie dass eine der sieben Linien halbstündlich vom Ergänzungsbahnhof über die Panoramastrecke nach S-Vahingen-Böblingen-......-Horb fährt.

Das Land BW muss jetzt stärker wahrnehmbar werden
In Sachen Ergänzungsbahnhof und Führung des Regionalverkehrs der Gäubahn in der Region Stuttgart muss das Land BW jetzt stärker in der Öffentlichkeit auftreten. Bisher sind bevorzugt andere Player wie z.B. der Verband Region Stuttgart und die Bürgermeister zu vernehmen.
 
Das Land BW ist die gemäß dem Gesetz zuständige Institution für die Themen Ergänzungsbahnhof und Führung des Regionalverkehrs der Gäubahn in der Region Stuttgart. Der Verband Region Stuttgart ist für Regionalverkehre der Eisenbahn nur dann zuständig, wenn sich sowohl der Ausgangs-  als auch der Endpunkt innerhalb des Verbandsgebiets befinden. Das trifft auf den Metropolexpress Stuttgart-Horb nicht zu.
 
Das Land BW muss jetzt die Federführung in Sachen Ergänzungsbahnhof und Führung des Regionalverkehrs der Gäubahn in der Region Stuttgart übernehmen und seine Vorstellungen durchsetzen.     

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