Der im Koalitionsvertrag 2021 zwischen den Grünen und der CDU vereinbarte Ergänzungsbahnhof beim Stuttgarter Hauptbahnhof ist ein Vorhaben des Landes BW.
Im heutigen Post in diesem Blog sehen wir uns das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) näher an und schätzen die Möglichkeit ab, dass für den Ergänzungsbahnhof Zuschüsse des Bundes fließen.
Der Ergänzungsbahnhof soll den Regionalzügen und der S-Bahn dienen, nicht jedoch dem Fernverkehr der Bahn. Damit ist bereits eine wichtige Bedingung für Zuschüsse gemäß dem GVFG gegeben. Denn im §2 stellt das GVFG fest, dass die geförderten Vorhaben dem öffentlichen Personennahverkehr dienen müssen.
In §2, Absatz 1, 3. wird festgestellt, dass "Investitionen in Schienenstrecken zur Kapazitätserhöhung der Verkehrsinfrastruktur" gefördert werden können. Das trifft auf den Ergänzungsbahnhof zu.
In §2, Absatz 2 wird zudem festgestellt, dass befristet bis zum Jahr 2030 die Länder zum Erreichen von Klimazielen den "Bau und Ausbau von Bahnhöfen und Haltestellen des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs" fördern können. Auch dies trifft auf den Ergänzungsbahnhof zu.
§4 des GVFG stellt fest, dass die Förderung des Bundes 75 Prozent bzw. 60 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Kosten beträgt. Damit würde der Bund den Löwenanteil am neuen Ergänzungsbahnhof in Stuttgart finanzieren.
Den Ergänzungsbahnhof könnte auch die Bahn selbst bauen. Dafür ist §11 des GVFG maßgebend. Dort wird festgestellt, dass auch Vorhaben der Eisenbahnen des Bundes gefördert werden können, wenn sie "Nahverkehrsvorhaben, die Bestandteil des Ausbauumfangs von Großknotenprojekten oder Maßnahmen für den Deutschlandtakt" sind. Das trifft ebenfalls auf den Ergänzungsbahnhof in Stuttgart zu. Der Förderumfang beträgt bis zu 75 Prozent.
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