Die neue baden-württembergische Landesregierung will einen Ergänzungsbahnhof für den Regional- und S-Bahnverkehr beim Stuttgart 21-Tiefbahnhof unterstützen.
Dieser Ergänzungsbahnhof soll im Rahmen des bei Regional- und Stadtverkehren greifenden Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes mit beachtlichen Zuschüssen vom Bund finanziert werden. Der geplante Ergänzungsbahnhof (ergänzender Kopfbahnhof) weist nach derzeitiger Planung sechs Gleise auf. Berücksichtigt sind hierbei Neuverkehre sowohl bei den Regionalzügen als auch bei der S-Bahn.
Es gibt beim Stuttgart 21-Tiefbahnhof (Durchgangsbahnhof) jedoch ein Problem, das möglicherweise Auswirkungen auf die Dimensionierung des Ergänzungsbahnhofs hat.
Die Gleisneigung beim Stuttgart 21-Tiefbahnhof beträgt ein Vielfaches der eigentlich für Bahnhöfe zugelassenen Gleisneigung. Gleichzeitig soll es im Stuttgart 21-Tiefbahnhof über 100 Doppelbelegungen bei den Bahnsteiggleisen pro Tag geben. Das Einfahren in einen bereits belegten Gleisabschnitt bei gleichzeitigem großem Gefälle ist ein Novum.
Bisher liegt für diese Zusammenkunft aus Doppelbelegungen und großer Gleisneigung keine Betriebsgenehmigung des Eisenbahnbundesamts vor. Es erscheint deshalb sinnvoll, ja sogar notwendig, dass das Land BW eine Berechung beauftragt, die ein Betriebsszenario abbildet, das ohne Doppelbelegungen im Stutttgart 21-Tiefbahnhof auskommen muss. Dadurch wird man wohl einige weitere Züge vom Stuttgart 21-Tiefbahnhof in den Ergänzungsbahnhof verlegen müssen.
Reichen dafür die bisher geplanten sechs Gleise des Ergänzungsbahnhofs aus oder muss man in diesem Fall weitere Gleise vorsehen? Dies zu untersuchen und hierzu eine Gleis-Eckzahl zu bekommen, erscheint wünschenswert.
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