Freitag, 7. Oktober 2011

Baustopp für Grundwassermanagement von Stuttgart 21


Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen. Am gestrigen Donnerstag gab es zum ersten Mal einen gerichtlich angeordneten Baustopp für Stuttgart 21. Das Verwaltungsgericht Mannheim hat einer Klage des BUND gegen die 5. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zum Tiefbahnhof eine aufschiebende Wirkung attestiert. Damit dürfen die Arbeiten am Grundwassermanagement sowie vor allem auch an den zahlreichen Rohrleitungen über und unter der Erde nicht mehr weitergeführt werden.

Dies ist ohne Zweifel ein historischer Moment. Ich bin zuversichtlich, dass die gestern erfolgte Gerichtsentscheidung erst der Anfang eines jahrelangen Prozessmarathons gewesen ist. Allerdings glaube ich immer noch an die Vernunft der Politiker und daran, dass das Projekt Stuttgart 21 nun wirklich bald endgültig gestoppt wird.

Donnerstag, der 6. 10. 2011, 11 Uhr 45 im Mittleren Schlossgarten von Stuttgart beim Biergarten: ein historischer Moment, der Baustopp für das Grundwassermanagement von Stuttgart 21 wird vor Ort wirksam. Arbeiter tragen Rohre, die vor einigen Stunden auf die Baustelle (rechts außerhalb des Bildes) gebracht worden sind, wieder zurück. Der Rückbau hat begonnen.
Die erst vor zwei Tagen unter massivem Polizeischutz eingerichtete Baustelle im Mittleren Schlossgarten wird mit Gittern provisorisch dichtgemacht.

Das im Vordergrund unten sichtbare Gitter wurde von der Polizei am Nachmittag des 6. Oktober 2011 unter großer Anteilnahme der Bevölkerung zurückgebaut. Das zweite Gitter weiter hinten muss aus Sicherheitsgründen noch solange stehen bleiben, bis die Baugruben verfüllt und rückgebaut sind. Die im Hintergrund sichtbaren Verschalungselemente werden nun nicht mehr gebraucht. Der angehäufte Mutterboden sollte so schnell wie möglich wieder zurückgebracht werden.    
Auf einer kurzfristig angeraumten Pressekonferenz vor Ort am 06.10.2011, 14 Uhr, forderte Berthold Frieß, der Geschäftsführer des BUND-Landesverbands Baden-Württemberg, dass die Baustelle vollständig rückgebaut werden müsse. Vor allem müssten die Baugruben wieder verfüllt und der Mutterboden wieder aufgetragen werden. Sollten die Baugruben auch während der Frostperiode noch vorhanden sein, würden die teilweise angeschnittenen Wurzeln der angrenzenden Bäume Schaden nehmen.

Es gilt also, die Entwicklung weiter genau zu verfolgen und zu dokumentieren.
 

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