Mittwoch, 3. November 2021

Wegen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz: Ergänzungsstation beim Stuttgarter Hauptbahnhof sollte bis 2030 fertig sein

Wenn die Zuwendungen vom Bund gemäß dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz genutzt werden sollen, ist es ratsam, die Ergänzungsstation beim Stuttgarter Hauptbahnhof schnell zu planen und umzusetzen.

Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wurde kürzlich überarbeitet und modernisiert. Neu werden zum Beispiel herkömmliche Investitionen in U-Bahnen und Stadtbahnen mit bis zu 75 Prozent der Kosten vom Bund bezuschusst (bisher waren es 60 Prozent). Ein Beispiel dafür: Vor wenigen Tagen hat die Stadt Hamburg die Nachricht bekommen, dass die neue Strecke der U4 zur Horner Geest mit 75 Prozent der Kosten vom Bund bezuschusst wird.

Es gibt im neuen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz auch neue Fördertatbestände. So werden mit 60 Prozent der Kosten Grunderneuerungen von U-Bahnen und Stadtbahnen finanziert. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die schleichende Alterung der Anlagen von städtischen Schienenbahnen.

Auch die Ergänzungsstation beim Stuttgarter Hauptbahnhof kann gefördert werden 
Nicht zuletzt wird jetzt mit bis zu 60 Prozent der Kosten auch der "Bau und Ausbau von Bahnhöfen und Haltestellen des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs" gefördert (§2 Absatz (2) 1.).

Dieser neue Fördertatbestand wurde im Zuge des Erreichens von Klimazielen aufgenommen. Und dieser neue Fördertatbestand ist bis 2030 befristet.

Dieser neue Fördertatbestand passt wie angegossen zur geplanten Ergänzungsstation beim Stuttgarter Hauptbahnhof. Um die Fördermittel voll ausschöpfen zu können, sollten die Planung und der Bau dieser Ergänzungsstation somit jetzt forciert werden.

Alternativ ist es selbstverständlich möglich, dass die Ampelkoalition im Bund einer Verlängerung des Förderzeitraums über 2030 hinaus zustimmt. 


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