Montag, 12. Oktober 2020

Für die Stuttgarter S-Bahn ist ein ergänzender Kopfbahnhof beim Hauptbahnhof unabdingbar

Bei Betriebsstörungen oder planmäßigen Betriebsunterbrechungen im Verlauf der Stammstrecke der Stuttgarter S-Bahn sollten die Züge der Stuttgarter S-Bahn wenigstens den Hauptumsteigebahnhof Hauptbahnhof anfahren können. Deshalb ist im Rahmen von Stuttgart 21 ein ergänzender Kopfbahnhof, der auch den Zügen der S-Bahn dient, unabdingbar.

Betriebsstörungen oder planmäßige Betriebsunterbrechungen bei der einzigen Stammstrecke der Stuttgarter S-Bahn treten häufig auf und haben massive Auswirkungen auf das Stuttgarter S-Bahnnetz. Heute kann in einem solchen Fall wenigstens ein Teil der Züge trotzdem den Hauptumsteigebahnhof Hauptbahnhof (Kopfbahnhof) anfahren und dort die Fahrgäste ein- und aussteigen lassen. Denn es gibt heute Gleisverbindungen sowohl von der S-Bahnzulaufstrecke Zuffenhausen als auch von der S-Bahnzulaufstrecke Bad Cannstatt als auch von S-Vaihingen in den Kopfbahnhof.

Beim aktuellen Planungsstand von Stuttgart 21 wird dies nicht mehr möglich sein. Die S-Bahn müsste dann bei einer Sperrung der S-Bahnstammstrecke in irgendwelchen Haltepunkten außerhalb der Stuttgarter Innenstadt enden und wenden - ein für die Fahrgäste unakzeptabler Zustand.

 

Warum wird die S-Bahn den Stuttgart 21-Tiefbahnhof nicht anfahren können?
Zum einen ist dies aus Leistungsgründen nicht mehr möglich. Erst vor wenigen Tagen hat das Bundesverkehrsministerium bekanntgegeben, dass es im Stuttgart 21-Tiefbahnhof pro Tag zu weit mehr als 100 Doppelbelegungen bei den Bahnsteiggleisen kommen wird. Wenn man mal außer Acht lässt, ob diese Doppelbelegungen bei der großen Gleisneigung im Tiefbahnhof überhaupt zulässig sein werden, ist die Schlussfolgerung nahe, dass dieser Tiefbahnhof für weitere Züge der S-Bahn sicher keinen Platz mehr haben wird.
 
Ein weiter Leistungsgrund ist der Umstand, dass die Züge der S-Bahn im Zulauf auf den Stuttgart 21-Tiefbahnhof jeweils einen Gleiswechsel mit höhengleichen Gleiskreuzungen vornehmen müssen. Dies wird sich massiv auf die Leistungsfähigkeit des Bahnknotens Stuttgart auswirken.
 
Der wichtigste Grund ist jedoch die mangelnde Barrierefreiheit bei einem Halt von S-Bahnzügen im Stuttgart 21-Tiefbahnhof. Die Bahnsteige im Stuttgart 21-Tiefbahnhof haben nicht die für die Barrierefreiheit bei der S-Bahn erforderliche Höhe von 960 Millimetern. Vielmehr beträgt die Höhe dieser Bahnsteige 760 Millimeter. Es besteht somit ein Höhenunterschied zwischen S-Bahnzug und Bahnsteig von 20 Zentimetern. Das ist nicht barrierefrei.
 
Nun mag man hier einwenden, dass die Bahnsteige im bestehenden Kopfbahnhof ebenfalls nicht die Höhe von 960 Millimetern erreichen. Dieser Vergleich ist aber in der Form nicht zulässig. Denn man kann den Kopfbahnhof unter dem Regime der Bauarbeiten von Stuttgart 21 nicht mit einem Kopfbahnhof vergleichen, wie er ohne das Projekt Stuttgart 21 aussehen würde. Ohne das Projekt Stuttgart 21, aber mit bereits fertiggestellter Durchmesserlinie wären zwei bis drei Bahnsteige des Kopfbahnhofs längst auf die für S-Bahnen erforderliche Bahnsteighöhe von 960 Millimetern angehoben worden.
 
Der ergänzende Kopfbahnhof beim Stuttgarter Hauptbahnhof muss kommen
Für die S-Bahn ist somit ein ergänzender Kopfbahnhof beim Stuttgarter Hauptbahnhof unabdingbar. Außer den betrieblichen Belangen bei der S-Bahn sind hierfür auch verkehrliche Belange maßgebend. Denn es müssen zukünftig sogar einige S-Bahnzüge planmäßig Tag für Tag im Kopfbahnhof enden - um die Stammstrecke der S-Bahn zu entlasten und um weitere S-Bahnzüge anbieten zu können.
 
Der ergänzende Kopfbahnhof ist darüber hinaus auch für die Zufahrt Zuffenhausen über den alten Pragtunnel (fünftes und sechstes Gleis der Zufahrt Zuffenhausen) sowie für die Zufahrt der Gäubahn über die Panoramastrecke erforderlich.   

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