Samstag, 7. März 2020

Zufahrt Zuffenhausen: Kommt der Bund jetzt endlich seiner Verpflichtung zum Ausbau des Bahnknotens Stuttgart nach?

Der Bund will für die Zufahrt Zuffenhausen das fünfte und sechste Gleis finanzieren und damit diese wichtige Zufahrt zum Bahnknoten Stuttgart ausbauen. So jedenfalls melden es einige CDU-Landtagsabgeordnete.

Auf den ersten Blick ist dies eine gute Nachricht. Bereits seit Jahrzehnten fordern alle Institutionen und Personen, denen der Bahnverkehr am Herzen liegt, einen Ausbau der Zufahrt Zuffenhausen. Die Zufahrt Zuffenhausen ist bereits heute überlastet. Ein Ausweichen des Fern- und Regionalverkehrs auf die Gleise der S-Bahn ist bei der Zufahrt Zuffenhausen - ganz im Gegensatz zur Zufahrt Bad Cannstatt, wo andere betriebliche Verhältnisse herrschen - kaum möglich.

Der Ausbau der Zufahrt Zuffenhausen zum Bahnknoten Stuttgart ist ungleich wichtiger für den Bahnverkehr als das Projekt Stuttgart 21, das ein reines Städtebauprojekt ist. 

Auf den zweiten Blick ist die Sache mit dem Ausbau der Zufahrt Zuffenhausen jedoch  vielschichtiger.


Der Bund ist für den Ausbau des Bahnknotens Stuttgart zuständig
Zunächst mal ist festzuhalten, dass der Bund, der für den Ausbau der Bahnstrecken und Bahnknoten zuständig ist, jetzt augenscheinlich bei der Zufahrt Zuffenhausen zum Bahnknoten Stuttgart diese Zuständigkeit mit Leben erfüllt. Im Gegensatz dazu steht Stuttgart 21, das kein Projekt des Bundes ist und an dem sich der Bund de facto nicht einmal richtig beteiligt. Der Bund beteiligt sich an Stuttgart 21 nur mit einem Betrag, der für die Anbindung der NBS Wendlingen-Ulm an den Bahnknoten Stuttgart sowieso angefallen wäre. Dieser Betrag wird sogar durch Zuschüsse von der EU noch gemindert.

Wäre Stuttgart 21 ein Projekt für den Ausbau des Bahnknotens Stuttgart, wäre selbstverständlich der Bund für dieses Projekt zuständig und auch der Hauptfinanzierer. Der Umstand, dass dies nicht so ist, spricht Bände. Der Bund will mit Stuttgart 21 de facto nichts zu tun haben. Stuttgart 21 ist das einzige Bahnprojekt in Europa, mit dem die eigentlich dafür zuständige Institution nichts zu tun haben will.

Nun also fällt dem Bund ein, dass er sehr wohl für den Ausbau des Bahnknotens Stuttgart zuständig ist. Als unmittelbare Folge will der Bund jetzt ein Projekt finanzieren - das fünfte und sechste Gleis der Zufahrt Zuffenhausen -, das tatsächlich einen Ausbau des Bahnknotens Stuttgart bedeutet.

Mit einem Ausbau der Zufahrt Zuffenhausen ist es nicht getan
Das allerdings ist nur die halbe Miete. Das Potenzial des fünften und sechsten Gleises der Zufahrt Zuffenhausen kann nicht genutzt werden, wenn der Stuttgarter Hauptbahnhof einen Engpass darstellt und dieses Potenzial gar nicht abnehmen kann. Gemäß den derzeit vorliegenden Planungen wäre dies jedoch so.

Es geht hier um die P-Option von Stuttgart 21. Die P-Option sieht vor, ein fünftes und sechstes Gleis der Zufahrt Zuffenhausen durch den bestehenden Pragtunnel zu führen und an den Cannstatter Tunnel und damit an den achtgleisigen Stuttgart 21-Tiefbahnhof anzubinden.

Hätte diese Planung Bestand, könnte man sich das fünfte und sechste Gleis der Zufahrt Zuffenhausen sparen. Der nur achtgleisige Stuttgart 21-Tiefbahnhof ist bereits ohne das fünfte und sechste Gleis der Zufahrt Zuffenhausen überlastet. Das zeigen die zahlreichen Doppelbelegungen, über denen nach wie vor das Damoklesschwert der Verweigerung der Genehmigung schwebt. Denn ob Züge bei der Gleisneigung des Stuttgart 21-Tiefbahnhofs in belegte Streckenabschnitte überhaupt nachfahren dürfen, ist noch längst nicht sicher.

Der nur achtgleisige Stuttgart 21-Tiefbahnhof ist auch nicht in der Lage, einen richtigen Deutschlandtakt mit einem Vollknoten im Stuttgarter Hauptbahnhof zu fahren. Dazu hat er viel zu wenig Bahnsteigkanten.

Der Bund muss auch einen ergänzenden Kopfbahnhof finanzieren
Jetzt kommt wieder der Bund ins Spiel. Der Ausbau des Bahnknotens Stuttgart ist die Aufgabe des Bundes. Der Bund muss also dafür sorgen, dass das Potenzial des fünften und sechsten Gleises der Zufahrt Zuffenhausen im Stuttgarter Hauptbahnhof auch abgenommen werden kann.

Hierzu braucht es jedoch einen ergänzenden Kopfbahnhof, in den das fünfte und sechste Gleis der Zufahrt Zuffenhausen sowie auch die beiden Gleise der Panoramastrecke der Gäubahn münden.

Der Bund darf jetzt nicht auf halber Strecke stehenbleiben. Nach der Finanzierung des fünften und sechsten Gleises der Zufahrt Zuffenhausen muss der Bund auch einen ergänzenden Kopfbahnhof beim Stuttgarter Hauptbahnhof mit seinen Zulaufstrecken finanzieren. Der Bund muss diesen Bahnhof nicht nur finanzieren, sondern ihn auch durchsetzen - auch gegen städtebauliche Interessen der Landeshauptstadt Stuttgart.      

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