Samstag, 7. Juni 2025

Neue Volksabstimmung zur Gäubahn in Baden-Württemberg erforderlich

Die jetzt drohende Amputation der Gäubahn über viele Jahre hinweg sowie die Gäubahn als Ganzes werden in der an alle Haushalte in Baden-Württemberg versandten "Information der Landesregierung Baden-Württemberg zur Volksabstimmung am 27. November 2011" nicht genannt.

Es ist deshalb erforderlich, dass zur Gäubahn und vor allem zur drohenden vieljährigen Amputation der Gäubahn in einem Stuttgarter Vorort mit dem damit verbundenen Abhängen ganzer Landesteile vom attraktiven Bahnverkehr eine weitere Volksabstimmung abgehalten wird. Zur Beteiligung des Landes an Stuttgart 21 liegt seit dem 27.11.2011 eine Mehrheitsmeinung der Bevölkerung vor. Jetzt ist es erforderlich, dass eine solche Mehrheitsmeinung auch in Sachen Amputation der Gäubahn ermittelt wird.

Der Text der neuen Volksabstimmung könnte wie folgt lauten:

"Das Land Baden-Württemberg setzt sich gegenüber der Bahn und der Landeshauptstadt Stuttgart dafür ein, dass die vom Land bestellten Regionalzüge der Gäubahn so lange über die Stuttgarter Panoramastrecke direkt in den Stuttgarter Hauptbahnhof geführt werden, bis ein mindestens gleichwertiger Ersatz zur Verfügung steht. Hierzu gehört auch - sofern erforderlich - der Einsatz juristischer Mittel.

Der Stuttgarter Hauptbahnhof ist der größte Bahnknoten in Baden-Württemberg. Er bietet Anschlüsse an den Fernverkehr, den Regionalverkehr, die S-Bahn, die Stuttgarter Stadtbahn und die Linienbusse. Die Stuttgarter Innenstadt ist zudem über den Hauptbahnhof fußläufig erreichbar. Eine Abbindung der Gäubahn vom Stuttgarter Hauptbahnhof konterkariert insofern die Bemühungen zur Attraktivitätssteigerung des Schienenverkehrs.

Bis zu mehrwöchige Sperrungen der Gäubahn wegen Instandhaltungsarbeiten sind weiterhin möglich."

"ja" oder "nein". 

Die neue Volksabstimmung müsste im Herbst 2025 stattfinden. 

 

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