Die Schlichtung zum Projekt Stuttgart 21 unter der Leitung von Heiner Geißler ist am Dienstag, den 30. November 2010 mit dem Schlichterspruch zu ihrem Ende gekommen.
Die Schlichtung selbst kann man als positiv bezeichnen. Es ist gelungen, die Fragwürdigkeit des Projekts Stuttgart 21 herauszustellen. Das alternative Projekt eines in Etappen ausbaubaren Bahnknotens Stuttgart auf der Basis des bestehenden Kopfbahnhofs (Projekt K 21) konnte in der Schlichtung entscheidend punkten. Es wurde klar, dass es überhaupt keinen Grund gibt, einen funktionierenden Bahnhof samt Zulaufstrecken abzureisen und durch einen unterirdischen Durchgangsbahnhof mit zig-Kilometer Tunnelstrecken zu ersetzen. Es wurde weiter klar, dass Stuttgart 21 mitnichten ein Projekt zur Verbesserung des Bahnverkehrs ist, sondern seinen Antrieb in ganz anderen Bereichen hat.
Der Schlichterspruch von Heiner Geißer beinhaltet ein Beibehalten des Projekts Stuttgart 21, allerdings mit gravierenden Nachbesserungen. Dazu gehört die Beibehaltung der Gäubahn, das Freihalten einer Frischluftschneise auf dem freiwerdenden Gleisgelände, das Verbot des Fällens der Bäume im Schlossgarten, der Nachweis einer Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21, die in der Spitzenstunde 30 Prozent höher ist als die aktuelle Kapazität des Kopfbahnhofs sowie umfangreiche bauliche Nachrüstungen (9. und 10. Gleis des Tiefbahnhofs, zwei weitere Gleise von Feuerbach, zweigleisige Wendlinger Kurve, zweigleisiger Anschluss des zweiten Flughafenbahnhofs).
Problematisch beim Schlichterspruch ist der Eindruck, dass der Inhalt des Spruchs schon vorab feststand. Darauf deuten Äußerungen von Ministerpräsident Mappus schon Wochen vor dem Schlichterspruch hin. Darauf schließen lassen auch Äußerungen von Heiner Geißler in verschiedenen Interviews vor dem Schlichterspruch.
Problematisch sind auch einige Inhalte des Schlichterspruchs. Wenn Heiner Geißler sagt, dass eine Volksabstimmung zu Stuttgart 21 wegen der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Baden-Württemberg nicht möglich ist, dann hätte es dazu nicht dieser umfangreichen Schlichtung bedurft. Das hat man ja schon vorher gewusst. Eine Volksbefragung wäre gleichwohl möglich.
Ebenfalls keiner Schlichtung bedurft hätte es für die Feststellung, dass das alternative Projekt K 21 im Planungsstand gegenüber dem Projekt Stuttgart 21 zurückliegt. Das hat man auch schon vorher gewusst und das liegt in der Natur der Sache. Wenn allerdings dieser aktuelle Planungsstand der einzige Grund ist, das Projekt K 21 nicht auszuführen, ist dies tatsächlich das Waterloo für Stuttgart 21.
Die jetzt im Schlichtungsspruch vorgeschlagene Nachrüstung des Projekts Stuttgart 21 wird die Kosten weiter erhöhen. Damit wird ein schlechtes Projekt nicht etwa besser, sondern lediglich noch teurer. Von daher habe ich große Hoffnung, dass einerseits der Widerstand gegen Stuttgart 21 nicht nachlässt, sondern im Gegenteil spätestens nach dem Winter noch zunimmt und dass andererseits das Projekt allein wegen Finanzierungsstreitigkeiten aus sich selbst zusammenfallen wird.
Im nächsten Post sollen einzelne Punkte, die für und die gegen das baldige Ende des Projekts Stuttgart 21 sprechen, gegenübergestellt werden.
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