Freitag, 19. November 2010

Stuttgart 21 - Durchgangs-Tunnelbahnhof liegt nicht eben

Wenn geplant wird, im Rahmen eines Jahrhundertprojekts einen neuen Hauptbahnhof für eine Großstadt zu bauen, sollte eigentlich alles nach dem aktuellen Stand der Technik ausgebildet sein. Wenigstens, so darf man annehmen, sollten alle einschlägigen Vorschriften und Richtlinien eingehalten sein.

Bei der Neigung der Gleise im geplanten Stuttgart 21 - Durchgangs-Tunnelbahnhof wird man diesbezüglich jedoch schwer enttäuscht. Der geplante Bahnhof liegt nicht eben, die Gleise und damit auch die Bahnsteige steigen bzw. fallen im Verlauf des Bahnhofs.



Schauen wir mal, was die zuständige Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung zum Thema sagt:
Im § 7 wird die Gleisneigung behandelt.
Im Absatz 1 des §7 heißt es: Die Längsneigung auf freier Strecke soll bei Neubauten 12,5 Promille nicht überschreiten.
Und im Absatz 2 des §7 heißt es: Die Längsneigung von Bahnhofsgleisen, ausgenommen Rangiergleise und solche Bahnhofsgleise, in denen die Güterzüge durch Schwerkraft aufgelöst oder gebildet werden, soll bei Neubauten 2,5 Promille nicht überschreiten.

Nun hat der geplante Stuttgart 21 - Durchgangs-Tunnelbahnhof aber eine Längsneigung von 15 Promille. Zwischen den beiden Enden der Bahnsteige besteht ein Höhenunterschied von 6 Metern.

Daraus folgt, dass die Längsneigung des geplanten Bahnhofs sechsmal so groß ist wie von der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung vorgeschrieben. Die Längsneigung der Gleise im Bahnhof ist sogar größer als die zulässige Längsneigung der Gleise auf der freien Strecke.

Was hat das für Folgen für die Menschen auf den Bahnsteigen? Was hat das für Folgen für die Züge? Das kann sich jeder und jede selbst ausmalen. Was die Züge betrifft, bedeutet die Längsneigung eine große Einschränkung der betrieblichen Flexibilität, auch und gerade im Störungsfall. Eine Bremsprobe an einem Zug kann man bei dieser Gleisneigung nicht vornehmen. Einen Zug mit defekten Bremsen kann man nicht vorübergehend im Bahnhof abstellen. Dass bei einer Neigung der Gleise und damit der Bahnsteige durchaus Probleme auch für die Fahrgäste bestehen können, weiß auch die Bahn, wie die beiden folgenden Bilder vom Bahnhof Bruchsal zeigen.
Bahnsteig im Bahnhof Bruchsal: vor was will uns das Schild rechts oben denn warnen?
Aha!
     
Nun ist der geplante Bahnhof trotzdem genehmigt worden. Denn das Eisenbahn-Bundesamt kann Ausnahmen zu den Bestimmungen der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung zulassen. Das ändert aber nichts daran, dass die geplante Neigung der Gleise im Stuttgart 21 - Tunnelbahnhof ein Offenbarungseid ist. Damit reiht sich die geplante Neigung der Gleise im geplanten Stuttgart 21 - Durchgangs-Tunnelbahnhof nahtlos in die Kette der Fehler, Irrtümer, Unzulänglichkeiten und Rückschritte ein, die das Projekt Stuttgart 21 insgeamt kennzeichnen.        

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