Im Koalitionsvertrag der Ampelparteien der zukünftigen Bundesregierung ab 2021 wird das Projekt Stuttgart 21 nicht explizit erwähnt.
Das ist eine eigentliche Enttäuschung. Nun mag man einwenden, dass ein Projekt in der deutschen Provinz doch nicht unbedingt Eingang in den Koalitionsvertrag der zukünftigen Bundesregierung finden muss. Dem mag man entgegnen, dass es sich bei Stuttgart 21 um einen Sonderfall handelt, der durchaus auf Bundesebene eine Regulierung und eine Richtigstellung verdient hat. Denn Stuttgart 21 ist ein Projekt der Bahn AG, das diese nur dank reichlicher Zuschüsse des Landes und der Landeshauptstadt Stuttgart umsetzt. Stuttgart 21 hat als einziges großes Verkehrsprojekt in Deutschland seine Rechtfertigung nicht im Bundesverkehrswegeplan. Stuttgart 21 ist auch das einzige große Verkehrsprojekt in Deutschland, das nicht primär verkehrlichen, sondern städtebaulichen Zielen dient.
Von daher wäre es richtig gewesen, das Projekt Stuttgart 21 im Koalitionsvertrag zu erwähnen und eine stärkere Einmischung des Bundes in dieses Projekt festzulegen.
Weitere indirekte Hinweise auf die zukünftige Behandlung von Stuttgart 21 ergeben sich gleich am Beginn des Koalitionsvertrags. Dort geht es um die Planungsbeschleunigung. Dort werden explizit die in Frage kommenden Schienenprojekte aus dem Deutschlandtakt genannt. Dies sind konkret: Bahnstrecken Hamm-Hannover-Berlin, Korridor Mittelrhein, Hanau-Würzburg/Fulda-Erfurt, München-Kiefersfelden-Grenze D/A, Karlsruhe-Basel, „Optimiertes Alpha E+“, Ostkorridor Süd, Nürnberg-Reichenbach/Grenze D-CZ, die Knoten Hamburg, Frankfurt, Köln, Mannheim und München.
Können wir also davon ausgehen, dass in absehbarer Zeit weder der Gäubahntunnel noch der Nordzulauftunnel gebaut werden? Und können wir weiter davon ausgehen, dass an Stelle dieser Tunnel die Gäubahn weiterhin auf ihren eigenen Gleisen über die Panoramastrecke zum Hauptbahnhof fährt und dass das fünfte und sechste Gleis der Zufahrt Zuffenhausen oberirdisch neben die vorhandenen Gleise verlegt werden?
Dann kommen wir noch zum Ergänzungsbahnhof. Im Koalitionsvertrag heißt es, dass ein Programm "Schnelle Kapazitätserweiterung" aufgelegt werden soll. Können wir davon ausgehen, dass in einem solchen Programm der Ergänzungsbahnhof beim Stuttgarter Hauptbahnhof, die Panoramastrecke der Gäubahn und das fünfte und sechste Gleis der Zufahrt Zuffenhausen finanziert werden?
Es bleibt also auch für die Grünen, die sich im Bereich Verkehr wohl nicht so sehr durchgesetzt haben, jetzt Zeit und Raum, weitere konkrete Verbesserungen für die Bahn voranzutreiben sowie das Projekt Stuttgart 21 so zu verändern, dass es mit den neuen politischen Verkehrszielen kompatibel wird.
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