Der Bund der Steuerzahler hat in seinem Schwarzbuch 2019 auch die Stuttgarter Schnellbuslinie X1 als Beispiel für Steuerverschwendung thematisiert.
Unter der Überschrift "Viele Busse - wenige Fahrgäste" werden die hohen Aufwendungen für diese Buslinie genannt. Dem gegenüber stehen nur durchschnittlich sieben Fahrgäste pro Fahrt. Damit wird Stuttgart erneut bundesweit als Beispiel für schlechte Verkehrspolitik, als Beispiel dafür, wie man es nicht machen soll, bekannt. Als Stuttgarter Bürger geht einem das langsam auf den Wecker. Erneut ist Fremdschämen angesagt.
Als ob das Image von Stuttgart in Verkehrssachen nicht schon längst am unteren Ende der Skala angekommen ist. Wiederholen wir kurz, was bisher schon aktenkundig war:
Stuttgart ist das Paradebeispiel für schlechte Verkehrsplanung
Mit dem Projekt Stuttgart 21 wird in Stuttgart als einziger Stadt Europas ein Verkehrsprojekt gebaut, das nicht Ergebnis einer Bedarfsanalyse ist, sondern das die Idee des ersten Vorstands der privatisierten Bahn war, der darauf aus war, Bahngrundstücke zu Geld zu machen.
Die Stuttgarter Stadtbahn hat als einzige unter den städtischen Schienenverkehrssystemen in den vergleichbaren Großstädten nur zwei Stammstrecken.
Die Stuttgarter S-Bahn verbindet als einziges S-Bahnnetz in Europa die beiden Hauptzufahrten zum Hauptbahnhof nicht direkt miteinander. Das führt dazu, dass die Hälfte aller S-Bahnzüge im Verlauf der Stammstrecke enden und wenden muss.
In keiner anderen Großstadt in Europa sind die Ringstraßen so schwach entwickelt wie in Stuttgart. Zwei Bundesstraßen führen durch Stuttgart. Vom großen Schnellstraßennetz im Osten Stuttgarts (B14 / B29) gibt es keine direkte Verbindung zu den Autobahnen A8 und A81 im Westen von Stuttgart. Deshalb ist der Stuttgarter Talkessel von beträchtlichem Durchgangsverkehr belastet. Solange aber im Stuttgarter Talkessel Durchgangsverkehr besteht, der keine Alternative hat, kann man den Autoverkehr im Stuttgarter Talkessel nicht so reduzieren, wie dies eigentlich erforderlich wäre.
Dienstag, 29. Oktober 2019
Mittwoch, 16. Oktober 2019
Schweizerische Bundesbahnen AG (SBB) bei den Zürcher Immobilienprojekten in Win-win-Situation
In mehreren Artikeln in ihrer Internetausgabe vom 15.10.2019 berichtet die Neue Zürcher Zeitung von atemberaubenden Entwicklungen beim Immobiliensektor rund um die Zürcher Bahnhöfe. Das fordert regelrecht zu einem Vergleich mit Stuttgart 21 heraus.
Demnach behält die Schweizerische Bundesbahnen AG (SBB) ihre an die heute noch aktiven Gleisanlagen angrenzenden Grundstücke in eigener Hand und erstellt darauf ein Hochhaus nach dem anderen.
Baubeginn beim neuen Fränklinturm
Ein Beispiel dafür ist der Bahnhof Zürich-Oerlikon, immerhin der zehntgrößte Bahnhof der Schweiz. Dort war jetzt gerade der Spatenstich für den Franklinturm, ein 80 Meter hohes Bürohochhaus mit 21 Stockwerken. Im Jahr 2018 wurde bereits das Hochhaus Andreasturm beim Bahnhof Oerlikon fertiggestellt. Am Max-Frisch-Platz beim Bahnhof Oerlikon sind zwei weitere Hochhäuser mit einer Höhe von 54 bzw. 80 Metern geplant.
Weitere für den Bahnbetrieb nicht mehr benötigte Flächen der SBB in Zürich, die mit Hochhäusern überbaut wurden bzw. werden, sind die Großüberbauung Europaallee beim Hauptbahnhof, das Gebiet Letzibach, der Bahnhof Altstetten (Westlink-Tower), das Areal Neugasse und der Bahnhof Tiefenbrunnen.
Demnach behält die Schweizerische Bundesbahnen AG (SBB) ihre an die heute noch aktiven Gleisanlagen angrenzenden Grundstücke in eigener Hand und erstellt darauf ein Hochhaus nach dem anderen.
Baubeginn beim neuen Fränklinturm
Ein Beispiel dafür ist der Bahnhof Zürich-Oerlikon, immerhin der zehntgrößte Bahnhof der Schweiz. Dort war jetzt gerade der Spatenstich für den Franklinturm, ein 80 Meter hohes Bürohochhaus mit 21 Stockwerken. Im Jahr 2018 wurde bereits das Hochhaus Andreasturm beim Bahnhof Oerlikon fertiggestellt. Am Max-Frisch-Platz beim Bahnhof Oerlikon sind zwei weitere Hochhäuser mit einer Höhe von 54 bzw. 80 Metern geplant.
Weitere für den Bahnbetrieb nicht mehr benötigte Flächen der SBB in Zürich, die mit Hochhäusern überbaut wurden bzw. werden, sind die Großüberbauung Europaallee beim Hauptbahnhof, das Gebiet Letzibach, der Bahnhof Altstetten (Westlink-Tower), das Areal Neugasse und der Bahnhof Tiefenbrunnen.
Mittwoch, 2. Oktober 2019
Überbetonung des Städtebauaspekts führt zu möglichen Stuttgart 21-Milliardenzahlungen der Landeshauptstadt Stuttgart
Eine Arbeitsgruppe zu Stuttgart 21 mit Vertretern der Bahn, des Landesverkehrsministeriums, der Region Stuttgart und der Landeshauptstadt Stuttgart hat jetzt als erstes Ergebnis ihrer Beratungen kundgetan, dass Stuttgart 21 in der geplanten Form einschließlich des Filderteils verwirklicht werden soll.
Einen zusätzlichen oberirdischen Kopfbahnhof mit oberirdischen Zulaufstrecken (z.B. fünftes und sechstes Gleis der Zufahrt Zuffenhausen sowie Panoramastrecke der Gäubahn) dürfe es nicht geben. Dies wird damit begründet, dass für Stuttgart der Städtebau Vorrang habe.
Die Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart sollten jedoch den städtebaulichen Aspekt bzw. den Immobilienaspekt von Stuttgart 21 nicht so sehr in den Vordergrund schieben. Denn hier läuft die Landeshauptstadt Stuttgart Gefahr, über kurz oder lang zu Mehrzahlungen für Stuttgart 21 verdonnert zu werden. Das kann Mehrzahlungen für das im Vertrag zu Stuttgart 21 beschriebene Projektbuget nach sich ziehen. Das kann aber auch dazu führen, dass die Landeshauptstadt Stuttgart zur Zahlung der ca. 5 Milliarden Euro Kostensteigerungen verpflichet wird. Auch eine relativ reiche Kommune wie Stuttgart wäre damit bankrott.
Muss die klamme Bahn ein Projekt finanzieren, das in erster Linie dem Städtebau dient?
Schon seit langen fragen sich Viele, warum die relativ klamme Bahn in Stuttgart ein Projekt finanzieren muss, das zum größten Teil dem Städtebau dient. Dass dies so ist, scheinen die unvorsichtigen Äußerungen der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart zu bestätigen. Die Bahn ist jedoch nicht für den Städtebau zuständig, sondern für guten, leistungsfähigen und bezahlbaren Schienenverkehr.
Einen zusätzlichen oberirdischen Kopfbahnhof mit oberirdischen Zulaufstrecken (z.B. fünftes und sechstes Gleis der Zufahrt Zuffenhausen sowie Panoramastrecke der Gäubahn) dürfe es nicht geben. Dies wird damit begründet, dass für Stuttgart der Städtebau Vorrang habe.
Die Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart sollten jedoch den städtebaulichen Aspekt bzw. den Immobilienaspekt von Stuttgart 21 nicht so sehr in den Vordergrund schieben. Denn hier läuft die Landeshauptstadt Stuttgart Gefahr, über kurz oder lang zu Mehrzahlungen für Stuttgart 21 verdonnert zu werden. Das kann Mehrzahlungen für das im Vertrag zu Stuttgart 21 beschriebene Projektbuget nach sich ziehen. Das kann aber auch dazu führen, dass die Landeshauptstadt Stuttgart zur Zahlung der ca. 5 Milliarden Euro Kostensteigerungen verpflichet wird. Auch eine relativ reiche Kommune wie Stuttgart wäre damit bankrott.
Muss die klamme Bahn ein Projekt finanzieren, das in erster Linie dem Städtebau dient?
Schon seit langen fragen sich Viele, warum die relativ klamme Bahn in Stuttgart ein Projekt finanzieren muss, das zum größten Teil dem Städtebau dient. Dass dies so ist, scheinen die unvorsichtigen Äußerungen der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart zu bestätigen. Die Bahn ist jedoch nicht für den Städtebau zuständig, sondern für guten, leistungsfähigen und bezahlbaren Schienenverkehr.