Die Stellungnahme der Bundesregierung vom 21.12.2018 auf eine Kleine Anfrage zum Fernbahntunnel Frankfurt (Drucksache 19/6681) zeigt einmal mehr, dass die Zufahrt Zuffenhausen des Projekts Stuttgart 21 unterdimensioniert ist und dringend zweier weiterer Gleise bedarf, die in einen ca. 8gleisigen Kopfbahnhof im Rahmen eines Kombibahnhofs beim Stuttgarter Hauptbahnhof münden.
In der Anwort auf die Kleine Anfrage listet die Bundesregierung die im neuen Fernbahntunnel in Frankfurt geplanten Linien auf:
FV 6, Hamburg-Zürich, zweistündlich
FV 8, Hamburg-Stuttgart, stündlich
FV 11, Berlin-Stuttgart, zweistündlich
FV 12, Berlin-Wiesbaden, zweistündlich
FV 13, Dresden-Wiesbaden, zweistündlich
FV 16, Köln-München, stündlich
FV 17, Köln-Wien, zweistündlich
FV 46, Berlin-Basel, zweistündlich
(Weitere Fernverkehrslinien verkehren auch in Zukunft oberirdisch im bestehenden Kopfbahnhof von Frankfurt/Main.)
12 Züge pro Stunde und Gleis ist das Ende der Fahnenstange
Das ergibt für den neuen Durchgangsbahnhof in Frankfurt zusammengenommen fünf Züge pro Stunde und Richtung. Die Bundesregierung fügt jedoch sofort an, dass mit den zunächst geplanten fünf Zügen pro Stunde und Richtung der neue Fernbahntunnel unter Frankfurt/Main noch nicht an seiner Auslastungsgrenze angelangt ist. Die Kapazität des Fernbahntunnels liegt gemäß der Bundesregierung bei mehr als 12 Zugfahrten pro Stunde und Richtung.
Was bedeutet dies nun konkret?
Mittwoch, 9. Januar 2019
Donnerstag, 3. Januar 2019
Ausbauschritt 2035 der Schweizer Eisenbahn versus Stuttgart 21
Am 31. Oktober 2018 hat die Regierung der Schweiz die Botschaft zum Ausbauschritt 2035 (AS 2035) des strategischen Entwicklungsprogramms Eisenbahninfrastruktur (STEP) an das Parlament der Schweiz gesandt. Das Parlament wird im Laufe des Jahres 2019 über die Botschaft beschließen.
Im heutigen Post in diesem Blog wollen wir einige Grundsätze des Ausbauschritts 2035 betrachten und den Ausbauschritt 2035 der Eisenbahninfrastruktur der Schweiz mit dem Projekt Stuttgart 21 vergleichen. Das Ergebnis des Vergleichs soll gleich vorangestellt werden: Bei Anwendung der Grundsätze hinter dem Ausbauschritt 2035 der Eisenbahninfrastruktur der Schweiz wäre eine Umsetzung des Projekts Stuttgart 21 nicht zulässig.
Der AS 2035 soll Investitionen von 11,9 Milliarden Franken umfassen. Der Realisierungshorizont geht bis zum Jahr 2035. Hauptanteil der geplanten Investitionen hat die Beseitigung von Engpässen. Mit den geplanten Investitionen sollen die für das Jahr 2030 zu erwartenden Engpässe bei der Eisenbahninfrastruktur beseitigt werden. Um der teilweise massiv zunehmenden Nachfrage gerecht zu werden, werden auf vielen Strecken zusätzliche Halb- und Viertelstundentakte eingerichtet. Auch für den Güterverkehr sollen mehr, bessere und schnellere Angebote bereitgestellt werden. Auch die Pünktlichkeit und Regelmäßigkeit des Betriebs soll erhöht werden.
Die Mittel für den AS 2035 kommen aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF). Seit dem 01.01.2016 erfolgt der Ausbau des Schweizer Eisenbahnnetzes ausschließlich und auf Dauer über diesen Fonds. Es gibt bereits einen ersten Ausbauschritt für die Eisenbahninfrastruktur, der in der Umsetzung ist (AS 2025). Ein dritter Ausbauschritt (AS 2045) ist bereits in der Vorplanung.
Im heutigen Post in diesem Blog wollen wir einige Grundsätze des Ausbauschritts 2035 betrachten und den Ausbauschritt 2035 der Eisenbahninfrastruktur der Schweiz mit dem Projekt Stuttgart 21 vergleichen. Das Ergebnis des Vergleichs soll gleich vorangestellt werden: Bei Anwendung der Grundsätze hinter dem Ausbauschritt 2035 der Eisenbahninfrastruktur der Schweiz wäre eine Umsetzung des Projekts Stuttgart 21 nicht zulässig.
Der AS 2035 soll Investitionen von 11,9 Milliarden Franken umfassen. Der Realisierungshorizont geht bis zum Jahr 2035. Hauptanteil der geplanten Investitionen hat die Beseitigung von Engpässen. Mit den geplanten Investitionen sollen die für das Jahr 2030 zu erwartenden Engpässe bei der Eisenbahninfrastruktur beseitigt werden. Um der teilweise massiv zunehmenden Nachfrage gerecht zu werden, werden auf vielen Strecken zusätzliche Halb- und Viertelstundentakte eingerichtet. Auch für den Güterverkehr sollen mehr, bessere und schnellere Angebote bereitgestellt werden. Auch die Pünktlichkeit und Regelmäßigkeit des Betriebs soll erhöht werden.
Die Mittel für den AS 2035 kommen aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF). Seit dem 01.01.2016 erfolgt der Ausbau des Schweizer Eisenbahnnetzes ausschließlich und auf Dauer über diesen Fonds. Es gibt bereits einen ersten Ausbauschritt für die Eisenbahninfrastruktur, der in der Umsetzung ist (AS 2025). Ein dritter Ausbauschritt (AS 2045) ist bereits in der Vorplanung.