Mittwoch, 30. November 2016

Landesverkehrsminister Hermann muss in Sachen Stuttgart 21 jetzt Schaden vom Land abwenden

Die Bahn will, um eine Verjährung von Ansprüchen zu verhindern, noch im Jahr 2016 Klage gegen die Vertragspartner beim Projekt Stuttgart 21 einreichen. Mit der Klage soll erreicht werden, dass sich das Land Baden-Württemberg und die anderen Vertragspartner an weiteren Mehrkosten des Projekts finanziell beteiligen.

Das Land Baden-Württemberg lehnt eine finanzielle Beteiligung an den Mehrkosten von Stuttgart 21 ab, die über die im Finanzierungsvertrag zu Stuttgart 21 genannten Summen hinausgehen. Am 29.11.2016 hat die Landesregierung beschlossen, dass sie einer Verlängerung der Verjährung von finanziellen Ansprüchen der Bahn an die Projektpartner nicht zustimmt.

Landesverkehrsminister Hermann gibt als Begründung für die ablehnende Haltung des Landes an, dass das Land sich freiwillig an Stuttgart 21 beteilige und dass eine Kofinanzierung von Stuttgart 21 seitens des Landes über die im Finanzierungsvertrag vereinbarten konkreten Beträge hinaus somit nicht in Frage komme. Das Ansinnen der Bahn wäre vielmehr ein ganz schlechtes Beispiel für alle Projekte in Deutschland, an denen sich das jeweilige Bundesland freiwillig finanziell beteiligt.

Die Bahn führt dagegen an, dass das Projekt Stuttgart 21 in seiner Konstruktion und in seiner Ausführung ein einmaliges Projekt ist, das nicht mit anderen Projekten zu vergleichen ist.

Im heutigen Post in diesem Blog geht es darum zu zeigen, warum sich Landesverkehrsminister Hermann mit seiner Argumentation in Sachen Finanzierung der Mehrkosten von Stuttgart 21 auf ganz dünnes Eis begibt und möglicherweise dem Land sogar Schade zufügt. Es gilt weiter zu zeigen, was Verkehrsminister Hermann und die Landespolitik insgesamt jetzt in Sachen Stuttgart 21 dringend und zwingend tun müssen.

Dienstag, 22. November 2016

Der Stuttgarter Feinstaubalarm als Zeichen des kollektiven Versagens der Stuttgarter Politiker

In den Stuttgarter Straßen werden die höchsten Feinstaubwerte Deutschlands gemessen. Als Folge davon wird im Winterhalbjahr 2016/2017 bei entsprechender Witterung an vielen Tagen immer wieder der sogenannte Feinstaubalarm ausgerufen.

Im heutigen Post in diesem Blog gilt es zu zeigen, dass für den Feinstaubalarm ein kollektives Versagen der Stuttgarter Politiker in Verkehrsfragen, das jetzt bereits seit ca. 30 Jahren andauert, verantwortlich ist. Eine Einsicht in die gemachten Fehler ist weit und breit jedoch nicht zu entdecken. Stuttgart geht somit schweren Zeiten entgegen.

Schauen wir zunächst, was nicht für die hohen Feinstaubwerte und den Feinstaubalarm verantwortlich gemacht werden kann. Nicht verantwortlich gemacht werden kann die Kesselllage Stuttgarts mit den daraus folgenden unterdurchschnittlichen Windgeschwindigkeiten. Ebenfalls nicht verantwortlich gemacht werden kann die Lage des Feinstaubmessgeräts bei der Problemkreuzung Neckartor unmittelbar neben der Straße, anstatt dass dieses Gerät ein paar Dutzend Meter weiter weg in den Schlossgarten gesetzt wird. Genauso wenig können die Stuttgarter Bürger und Autofahrer verantwortlich gemacht werden, etwa dergestalt, dass man ihnen vorwirft, nicht auf das Auto zu verzichten. Denn es fährt kaum jemand mit dem Auto in den Stuttgarter Talkessel, der dies nicht unbedingt muss.

Samstag, 12. November 2016

Ob Mexiko-Mauer oder Stuttgart 21: Welche Einmischung ist Bauunternehmern erlaubt?

Der Chef des Dax-Unternehmens HeidelbergCement hat sich nach der Wahl von Donald Trump zum 45. US-Präsidenten dahingehend geäußert, dass HeidelbergCement als Baustofflieferant vom Bau einer Mauer zwischen den USA und Mexiko profitieren könnte.

Diese Äußerung nehmen wir heute hier in diesem Blog zum Anlass, die Beeinflussung von Bauprojekten der öffentlichen Hand durch Bauunternehmer zu diskutieren. Zunächst geht es um den aktuellen Fall von HeidelbergCement. Dann kommen wir zu Stuttgart 21 und hier konkret zu den Unternehmen Herrenknecht AG und Ed. Züblin AG.