Mittwoch, 24. August 2011

Jeder konstruktive Vorschlag zum Bahnknoten Stuttgart ist willkommen

Vor wenigen Wochen haben ja bekanntlich die Schweizer Gutacherfirma SMA und Heiner Geißler ihren Vorschlag für einen Ausbau des Bahnknotens Stuttgart vorgestellt. Dieser SK 2.2 genannte Vorschlag sieht eine Beibehaltung des (möglicherweise verkleinerten) Kopfbahnhofs sowie einen viergleisigen unterirdischen Durchgangsbahnhof quer zum Stuttgarter Talkessel vor.

Nun liegt ein weiterer Vorschlag zum Ausbau des Bahnknotens Stuttgart vor, vorgelegt vom Architekten Prof. Roland Ostertag sowie von der VIEREGG-RÖSSLER GmbH. Dieser Vorschlag trägt das Kürzel KL 21. Er beinhaltet die Beibehaltung des 17gleisigen Kopfbahnhofs und - unter Voraussetzung einer starken Zunahme des Bahnverkehrs - einen zusätzlichen viergleisigen Tiefbahnhof parallel zu den Gleisen des Kopfbahnhofs und längs zum Stuttgarter Talkessel.



Der Vollständigkeit halber wird hier angemerkt, dass es in diesem Blog im Post vom 30.11.2010 bereits einen Vorschlag für einen zusätzlichen unterirdischen Tiefbahnhof längs zum Stuttgarter Talkessel gab. Dieser Vorschlag sah eine neue Trassenführung direkt ab der bestehenden Schnellfahrstrecke Mannheim-Stuttgart westlich des Tunnels Langes Feld und zuletzt unterirdisch unter der Hegelstraße und der Kriegsbergstraße zum Stuttgarter Hauptbahnhof vor.
 
Erst in den folgenden Posts soll hier in diesem Blog auf die Vor- und Nachteile des neuesten Vorschlags für den Bahnknoten Stuttgart eingegangen werden. Ebenso wollen wir erst in den folgenden Posts alle fünf Ausbauvorschläge für den Bahnknoten Stuttgart (Stuttgart 21, SK 2.2, KL 21, K 21 sowie den in diesem Blog bereits gemachten Vorschlag) in Bezug auf bestimmte Punkte vergleichen und daraus Schlüsse ziehen.

Heute geht es nur um den begrüßenswerten Vorgang, dass jetzt anscheinend die Stuttgart 21 - Denkblockade beendet ist und die grundsätzliche Diskussion um eine Modernisierung und einen Ausbau des Bahnknotens Stuttgart wieder Fahrt aufnimmt. Viel zu spät - das hört man wohl die ganze Stuttgart 21-Lobby jetzt sagen. Alles ist bereits entschieden, unumkehrbar, nicht mehr zu stoppen.

Nein, lautet die hierauf zu gebende Antwort. Denn jetzt kommt erst eine Diskussion in Gang, die eigentlich am Anfang des ganzen Prozesses hätte stehen müssen. Aber leider wurde diese notwendige Diskussion in der entscheidenden Anfangsphase des Projekts Stuttgart 21 nicht zugelassen. Noch allzu gut erinnerlich ist zum Beispiel der Ausspruch des damaligen Bahnchefs Dürr, dass die überraschende Präsentation des Projekts Stuttgart 21 jeglichem Widerstand den Grund und Boden entzogen hätte.

Während des Raumordnungsverfahrens zu Stuttgart 21 wurden alternative Vorschläge erst gar nicht angenommen. Alles was nicht zu einer Freiwerdung der Gleisflächen im Vorfeld des Hauptbahnhofs führte, wurde als nicht zulässig abgelehnt. Und die an das Raumordnungsverfahren anschließende Planfeststellung (entspricht dem Baugenehmigungsverfahren) führte nicht dazu, dass in Form einer Rückkoppelung das Raumordnungsverfahren geändert oder storniert worden ist.

Denn vieles, was man heute mit dem Dachbegriff des Stuttgart 21 - Murks bezeichnet, kam ja erst während des Planfeststellungsverfahrens zum Vorschein. Dazu gehört zum Beispiel die Längsneigung der Gleise und Bahnsteige des Tiefbahnhofs, die ein Vielfaches der zulässigen Werte hat. Oder die im Bereich der Treppen viel zu engen Bahnsteige. Oder der Wall, der den Schlossgarten quer zum Talkessel an dessen engster Stelle durchzieht. Oder die nur acht Gleise des Tiefbahnhofs, die einer Zukunft des Bahnknotens Stuttgart im Wege stehen. Oder der neue Fernbahnhof Flughafen, der mit seiner Tiefe und Entfernung vom Terminal die Reisezeiten zukünftig eher erhöht als senkt. Oder der Mischbetrieb zwischen S-Bahn und Fernzügen auf den Fildern mit eingleisigen Strecken und Gleiskreuzungen. 

All diese und viele weitere Dinge hätten eigentlich dazu führen müssen, dass das Planfeststellungsverfahren gestoppt wird und eine Rückkoppelung zum Raumordnungsverfahren stattfindet. Konkret hätte man feststellen müssen, dass bei der Detailerarbeitung der Pläne im Planfeststellungsverfahren sich die Undurchführbarkeit der Ziele des Raumordnungsverfahrens gezeigt hat. Das wiederum hätte zu einer Aufhebung des Raumordnungsverfahrens führen müssen.

Genau das meinte auch Heiner Geißler, als er das deutsche Planungsverfahren mit Raumordnung und Planfeststellung als anachronistisch bezeichnete und eine Änderung dieses Verfahrens dringend anmahnte.

Jetzt stehen wir also wieder am Anfang. Aber es ist immer noch wesentlich besser, wieder am Anfang zu stehen, als die folgenden vier Generationen mit einem Jahrhundertmurks wie Stuttgart 21 zu quälen. Deshalb gilt: jeder konstruktive Vorschlag zum Bahnknoten Stuttgart ist willkommen. Jeder dieser Vorschläge zeigt die Nachteile von Stuttgart 21 und jeder dieser Vorschläge wird dazu führen, dass wir in Stuttgart wieder mit Zuversicht in die Zukunft blicken können.             

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